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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3249/24 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker Barbarello erläutert die im Vorbericht des Nachtrags angeführten positiven Entwicklungen im Steueraufkommen sowie die aktuell gute Buchungslage. Auch werden Änderungen und Verschiebungen in den Investitionsbereichen, wie beispielsweise die Bauschadensumme beim Küstengymnasium und geänderte Abrechnungsmodalitäten im Asylbereich beleuchtet. Auch wenn sich die aktuelle Situation als erfreulich darstelle, seien die Konsolidierungsbemühungen unvermindert fortzuführen. Der Nachtragsplan werde im Übrigen noch zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung geändert vorgelegt, da durch eine zeitliche Verschiebung bei den Stadtwerken die Sanierungsarbeiten im Grasweg erst in zwei Jahren erfolgen würden, so dass weitere 300 TEUR für die Teerdeckenerneuerung nicht in diesem Jahr zu veranschlagen seien.

 

Das Gremium tauscht sich angesicht des erneut im Nachtrag ausgeglichenen Haushaltes mit der Verwaltung über die bereits in der Aufstellungsphase des Ursprungshaushalts vorgebrachten Standpunkte zur erfolgten konservativen Steuerschätzung aus. Verwaltungsseitig wird erneut auf die stetig geringere Finanzverteilungsmasse und die Tatsache, dass die aktuellen Gewerbesteuerbescheide auf die Abschlüsse des Jahres 2022 basieren, hingewiesen.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die 1. Nachtragssatzung 2024 der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

5.314.500  EUR

1.695.900  EUR

43.209.500  EUR

46.828.100  EUR

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.314.200  EUR

786.600  EUR

45.038.800  EUR

46.566.400  EUR

 

Jahresüberschuss

3.000.300  EUR

909.300  EUR

0  EUR

261.700  EUR

 

Jahresfehlbetrag

0  EUR

0  EUR

1.829.300  EUR

0  EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

 

4.952.500  EUR

 

1.695.900  EUR

 

41.551.600  EUR

 

44.808.200  EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

 

1.973.800  EUR

 

786.600  EUR

 

41.430.000  EUR

 

42.617.200  EUR

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

2.426.000  EUR

 

613.500  EUR

 

13.309.100  EUR

 

15.121.600  EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

3.024.600  EUR

 

1.288.200  EUR

 

15.874.700  EUR

 

17.611.100  EUR

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 12.061.500  EUR

auf 13.720.000  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 10.295.400  EUR

auf 11.896.700  EUR

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür