Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Becker Barbarello erläutert die im Vorbericht des Nachtrags angeführten positiven Entwicklungen im Steueraufkommen sowie die aktuell gute Buchungslage. Auch werden Änderungen und Verschiebungen in den Investitionsbereichen, wie beispielsweise die Bauschadensumme beim Küstengymnasium und geänderte Abrechnungsmodalitäten im Asylbereich beleuchtet. Auch wenn sich die aktuelle Situation als erfreulich darstelle, seien die Konsolidierungsbemühungen unvermindert fortzuführen. Der Nachtragsplan werde im Übrigen noch zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung geändert vorgelegt, da durch eine zeitliche Verschiebung bei den Stadtwerken die Sanierungsarbeiten im Grasweg erst in zwei Jahren erfolgen würden, so dass weitere 300 TEUR für die Teerdeckenerneuerung nicht in diesem Jahr zu veranschlagen seien.
Das Gremium tauscht sich angesicht des erneut im Nachtrag ausgeglichenen Haushaltes mit der Verwaltung über die bereits in der Aufstellungsphase des Ursprungshaushalts vorgebrachten Standpunkte zur erfolgten konservativen Steuerschätzung aus. Verwaltungsseitig wird erneut auf die stetig geringere Finanzverteilungsmasse und die Tatsache, dass die aktuellen Gewerbesteuerbescheide auf die Abschlüsse des Jahres 2022 basieren, hingewiesen.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die 1. Nachtragssatzung 2024 der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt beschlossen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2 Es werden neu festgesetzt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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