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Auszug - (Ersatz-) Neubau der Seebrücke in Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3190/24-1 (Ersatz-) Neubau der Seebrücke in Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3190/24
Federführend:5 Tourismus-Service Bearbeiter/-in: Heß, Vera

Die Ingenieure von ArGe KSK/Mohn, die Herren Jacobsen und Mohn, veranschaulichen anhand einer Präsentation Ausführungen und die erste Kostenschätzung für die Seebrücke in Neustadt in Holstein.

Herr Block fragt, ob ein Windschutz auf der Seebrücke nur für die Brücke in Pelzerhaken vorgesehen sei.

Herr Mohn antwortet, dass auch für die Seebrücke in Neustadt in Holstein ein Windschutz vorgesehen sei. Er schlägt vor, diese und andere Detailfragen zurück zu stellen, bis feststehe, dass der Auftrag zum Bau der Seebrücke erteilt werde.

 

Die Herren Jacobsen und Mohn beantworten weitere Fragen zum Hochwasser- und Korrosionsschutz sowie zur Barrierefreiheit.

 

Die Frage von Herrn Hansen, ob an der Neustädter Seebrücke ein Schiff anlegen könne, wird verneint.

 

Auf Frau Scherenbergs Frage nach der Barrierefreiheit antwortet Herr Mohn, dass nur der Badeanleger nicht barrierefrei sei.

Herr Klemp fragt, ob die Barrierefreiheit durch eine vom Strand aus parallele Rampe erreicht werden könne.

Herr Mohn antwortet, dass dies möglich, jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden sei.

 

Herr Klemp erkundigt sich nach den jährlichen Wartungskosten und der Nutzungsdauer der neuen Seebrücke.

Herr Mohn antwortet, dass 0,5 % der Baukosten jährlich als Wartungskosten anzusetzen seien. Dann könne von einer Nutzungsdauer von ca. 40 Jahren ausgegangen werden.

 

Frau Regina Block fragt, warum bei der Planung der Seebrücke der Beschluss aus der Tourismusausschusssitzung vom 28.03.2023 nicht umgesetzt worden sei.

Das Risk Assessment für das Strandbad Neustadt in Holstein habe empfohlen zur Gewährleistung der Badesicherheit auf der rechten Seite (Blickrichtung vom Strand zum Wasser) im oberen Bereich des Ersatzneubaus einen etwas erhöht stehenden DLRG Wachturm für 2 Personen vorzusehen, damit bei regem Badebetrieb die Überwachung auch zusätzlich von der Seebrücke aus erfolgen kann.

Der Beschluss (s. VO/2977/23) lautete, dass ein Neubau der Seebrücke am derzeitigen Standort geplant werde mit u.a. folgenden Rahmenbedingungen:

„Zur Gewährleistung der Badesicherheit soll ein Wachturm für zwei Wachgänger sowie ein Anleger für ein Rettungsschlauchboot eingeplant werden“.

In dem heute vorgestellten Entwurf seien jedoch der Wachturm sowie der Anleger nicht berücksichtigt.

Frau Block ergänzt, dass sie mit 50 Jahren Erfahrung in der Wasserrettung sagen kann, dass der Aufenthalt auf der Brücke gewährleiste, dass man näher am Badebetrieb sei. Zudem sei ein ungeschützter Aufenthalt aus Gründen der Fürsorgepflicht auch für die Rettungsschwimmer nicht zumutbar.

Frau Block weist zudem darauf hin, dass die im Entwurf eingezeichneten Kleinspielgeräte Kinder zusätzlich dazu animiere sich allein auf die Brücke zu begeben. Es stelle eine zusätzliche Gefahrenquelle da.

 

Herr Mohn teilt mit, dass der Turm nach Gesprächen mit der DLRG verwaltungsseitig aus der Planung gestrichen worden sei.

 

Frau Heß sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen.

 

Herr Früh ergänzt, dass ein Gespräch mit Mitgliedern der DLRG ergeben habe, dass der Turm nicht praktikabel sei und den Zugang zum Boot erschwere. Ein weiteres Thema seien die Kosten und die geringere Personalzuweisung gewesen.

Frau Block erwidert, dass bei geringerer Personalzuweisung ein Turm auf der Brücke noch sinnvoller sei und verweist noch einmal auf ihre 50-jährige Erfahrung in der Wasserrettung.

 

Herr Block ergänzt, dass sich 2020/2021 tatsächlich ein Ernstfall ereignet habe, der nur deshalb

bemerkt wurde, weil sich ein Rettungsschwimmer auf der Brücke befunden habe.

 

Herr Stoehr schlägt vor, die Ortsgruppe Neustadt in Holstein bei internen Gesprächen zu beteiligen.

 

Zur Barrierefreiheit führt Herr Bürgermeister Spieckermann abschließend aus, dass dies ein wichtiges Thema sei. Das spiegele auch das Konzept zur Barrierefreiheit für die Stadt Neustadt in Holstein wieder.

Die Brücke könne barrierefrei genutzt werden; lediglich der Ausleger, um ins Wasser zu gehen, sei nicht barrierefrei.

Bei der DLRG-Station in Pelzerhaken könne man bereits jetzt kostenlos einen Baderollstuhl leihen, der das Baden in der Ostsee ermögliche. Dies könne man auch für die Planung der neuen Wasserrettungsstation in Neustadt in Holstein berücksichtigen.

 

Protokollnotiz:

Im Beschluss VO/2977/23 über die Festlegung der Anforderungen und Auslobung eines Wettbewerbs zur Planung einer neuen Seebrücke am Neustädter Strandbad wurde folgende Empfehlung aufgenommen: „Zur Gewährleistung der Badesicherheit wird zudem empfohlen, auf der rechten Seite (Blickrichtung vom Strand zum Wasser) im oberen Bereich des Ersatzneubaus einen etwas erhöht stehenden DLRG-Wachturm für 2 Personen vorzusehen, damit bei regem Badebetrieb die Überwachung auch zusätzlich von der Seebrücke aus erfolgen kann. Von diesem Wachturm soll eine Treppe zu einem neuen Bootsanleger für das DLRG-Rettungsboot führen, um Rettungseinsätze zügig und reibungslos abhandeln zu können.“

Diese Empfehlung entstammte nicht dem Risk Assessment, sondern basierte verwaltungsseitig auf weiteren Vorüberlegungen, um ggf. eine weitere Optimierung zur Gewährleistung der Badesicherheit zu erreichen. Eine Überlegung war, dafür einen anderen Turm einzusparen. Der Wachturm auf der Seebrücke war im finalen Bericht des Risk Assessments vom 26.11.2021 nicht vorgesehen.

 

Im Zuge der Planungsabstimmungen mit den Ingenieurbüros hatte der Tourismus-Service um eine Bewertung seitens des Risk Assessments gebeten, in wie weit ein Wachturm auf der Seebrücke die Badesicherheit erhöhen könne. Die Tutoren des Risk Assessments kamen zu der Einschätzung, dass alle Varianten der Vorplanung unzureichend seien. Die Sichtachsen der drei Türme am Strand dienen zu Abdeckung aller Bereiche der Badezone. Ein möglicher Bootsanleger dürfe nicht auf der Seite der Rutsche (Osten) installiert werden, um eine Gefährdung bei Einsatzfahrten zu vermeiden.

 

Die DLRG-Ortsgruppe Neustadt in Holstein wurde um Stellungnahme gebeten, wie sie die Notwendigkeit des Wachturms auf der Seebrücke einschätze. Die Ortsgruppe Neustadt in Holstein hat auf die Anfrage per Mail vom 13.03.2024 nicht reagiert. Bei einem persönlichen Abstimmungsgespräch am 06.05.2024 wurden Jochen und Frederike Block darüber informiert, dass der angedachte Wachturm und der Bootsanleger auf der Seebrücke bei der Entwurfsplanung nicht mehr berücksichtigt werden. Auch hier wurde kein Veto eingelegt.

 

Zudem wurden zwei Wachführer der Ortsgruppe Rheda-Wiedenbrück, die seit 35 bzw. 40 Jahren in der Station Pelzerhaken tätig sind, die Örtlichkeiten im Strandbad gut kennen und seit 2021 selbst Wachzeiten am Strandbad Neustadt übernehmen, nach ihrer Einschätzung gefragt. Die beiden Wachführer der Ortsgruppe Rheda-Wiedenbrück sind ebenfalls zur Erkenntnis gekommen, dass der Wachturm auf der Seebrücke nicht notwendig sei.

 

Daher musste die Verwaltung davon ausgehen, dass hier ein breiter Konsens vorliegt und hat den angedachten Wachturm auf der Seebrücke sowie den Bootsanleger aus der Vorplanung entfernen lassen.

 

Hierzu sind zudem folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

Die Türme am Strand werden entsprechend der Empfehlung des Risk Assessments seit der Saison 2022 nach und nach nachgerüstet und entsprechend ihrer Höhe angepasst, so dass auch der Sichtbereich hinter dem östlichen Ausleger einsehbar ist. Hierzu wurde 2023 ein neuer Wachcontainer angeschafft. Ein weiterer Container ist zur Saison 2025 geplant.

 

Durch den Neubau der Wasserrettungsstation wird es zudem mit dem neuen Wachführerraum einen zentralen vierten Aufsichtspunkt geben, der in Kombination mit den drei Wachtürmen am Strand einen sehr guten Überblick über die gesamte Badezone ermöglicht.

 

Bei der Entwurfsplanung des (Ersatz-)Neubaus der Seebrücke Neustadt wurde das Sprungbrett um 90° gedreht, damit die Sicht auf die Springenden deutlich besser gegeben ist.

 

Das IRB Rettungsboot, welches den Wachmannschaften für ihren Dienst vom TS bereitgestellt wird, wird am Strand je nach Badebetrieb an die Wasserlinie vor einen der Wachtürme gelegt. Ein zusätzlicher Bootsanleger für den Wasserrettungsdienst an der Seebrücke ist somit nicht notwendig und würde laut Tutoren des Risk Assessments eher eine Gefahrenquelle darstellen.

 

Der oberste Tutor des Risk Assessments hat angeboten, die Erkenntnisse und Notwendigkeiten nochmals persönlich in einem Ortstermin zu erklären und würde hierfür auch extra aus Bayern anreisen.

 

Die Anregung, keine Spielgeräte auf der Seebrücke zu positionieren, wird aufgenommen.

 

 


Beschluss:

Die Ausführungen und die erste Kostenschätzung für den Ersatzbau einer bestehenden Seebrücke in Neustadt in Holstein wird zur Kenntnis genommen.