Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Raloff erläutert die Vorlage und erklärt, dass die Satzungsänderung darauf abziele, mit unterschiedlichen Mitgliedszahlen arbeiten zu können, sodass der Seniorenbeirat weiterlaufen könne, auch wenn Mitglieder ausscheiden sollten. Es solle weiterhin einen politisch legitimierten Seniorenbeirat geben, jedoch müsse man sich für den Veranstaltungsbereich etwas einfallen lassen.
Herr Illes ergreift das Wort und bedankt sich zunächst bei Herrn Fenner und Herrn Raloff für die Unterstützung bei der Entwicklung der Neufassung der Satzung. Zu § 5 in der Satzung merkt er an, dass in der alten Satzung der Wahlleiter der Bürgervorsteher gewesen sei. Aus rechtlichen Gründen sei in der Neufassung nun der Bürgermeister als Wahlleiter vorgesehen. Der § 6 Handlungsfähigkeit beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Rücktritten. Vorzeitige Neuwahlen sollen so vermieden werden. Des Weiteren werde man eine juristische Person in Form eines Vereines etablieren, um die Aktivitäten und Veranstaltungen des Seniorenbeirates über diese abwickeln zu können. Der § 8 Finanzbedarf könne gestrichen werden, da es hierfür bereits gesetzliche Regelungen gebe.
Frau Spiegel fragt nach, wie es mit dem Versicherungsschutz bei den Aktivitäten aussehe und ob diese dann über den Verein abgesichert wären.
Herr Illes verweist auf § 9 der Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat und ergänzt, dass der Versicherungsschutz für wirtschaftliche Aktivitäten in der Satzung des zu gründenden Vereins berücksichtigt werden müsse.
Herr Block fragt nach, welchen Hintergrund es habe, dass Vorstandsmitglieder von Wohlfahrtsverbänden nicht wählbar seien.
Frau Spiegel entgegnet, dass es in der Vergangenheit politisch nicht gewollt gewesen sei, da der Seniorenbeirat unpolitisch und unparteiisch sein solle.
Herr Block äußert, dass ja auch das DRK ein Wohlfahrtsverband sei.
Herr Illes antwortet, dass die Neutralität des Seniorenbeirates wichtig sei und politische Parteien nach wie vor ausgeschlossen werden sollen. Aus seiner Sicht könne man die Wohlfahrtsverbände aber auch streichen.
Herr Drechsler merkt an, dass er einen Änderungswunsch in § 1 Satz 2 habe. Der Satz sei grammatikalisch nicht korrekt. Er schlägt vor, die Formulierung aus der alten Satzung zu übernehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Satzung entsprechend anzupassen.
Beschluss: Der Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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