Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sachverhaltsinhalte der Beschlussvorlagen  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:31 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Gerthenrich spricht sich dafür aus, beschlussrelevante Datenlagen innerhalb der Vorlagen von der Verwaltung besser für eine Beschlussfassung der Selbstverwaltung aufzuarbeiten. Als konkrete Beispiele nennt er die fehlende Konkretisierung der Personal- und Finanzaufwendungen und deren umlagefähigen Teile im Falle der Rückänderung der Winterdienstpflicht in der Vorlage 3129/23 der letzten Stadtverordnetenversammlung oder die in der Vorlage 3105/23-1 ausgebliebenen Stellenausweisungen im Rahmen des Ausbaus von Kitaplätzen, die ggf. über den laufenden Stellenplan hinaus bei Start der Gruppen noch in diesem Jahr einzustellen seien. Die Selbstverwaltung benötige griffige Daten und sei auf die Zulieferung der Zahlen durch die Verwaltung angewiesen.

 

Bürgermeister Spieckermann räumt ein, dass sich erstgenannte Vorlage inhaltlich auf den CDU-Antrag bezogen habe und durch den erfolgten Beratungsverlauf ohnehin de facto an die Verwaltung zur Überarbeitung zurückverwiesen worden sei. Betreuungsschlüssel zu Kindertagesstättengruppen seien der Verwaltung natürlich bekannt und könnten durchaus genannt werden. Er sagt zu, den Sachverhalt insgesamt aufzunehmen.

 

Herr Gerthenrich unterstreicht die Wichtigkeit von zu berücksichtigenden Personalkosten für die Entscheidungsfindung der Selbstverwaltung.

 

Herr Heckel ergänzt, dass er in der Vorbesprechung der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses mit der Verwaltung ausdrücklich auf eine erläuternde Aufstellung hinsichtlich der Änderung der Straßenreinigungssatzung Wert gelegt habe.

 

Protokollnotiz:

Der Ausbau der Qualität im Sitzungsdienst ist auch im Jahre 2024 Bestandteil der innerhalb der Verwaltung durch den Bürgermeister festgesteckten Arbeitsziele. Eine für Dritte verständliche und vollständige Darstellung der Vorlagensachverhalte sollte seitens der Vorlagenerstellenden hierunter ebenso berücksichtigt werden wie auch eine rechtzeitige Bereitstellung der Informationen. Die Selbstverwaltung sollte zumindest die Möglichkeit ergreifen können, auch noch vor einer Sitzung Fragen zu stellen, sofern ihr die Inhalte nicht ausreichend erscheinen.