Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Ein Sprecher der Interessengemeinschaft der Liegenschaftseigentümer (IGEL) trägt vor, dass die in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung getroffene Aussage von Herrn Vowe zu vermeintlich nicht sehr hoch ausfallenden Ausbaubeiträgen für Verwirrung unter den Betroffenen und der Interessengemeinschaft geführt habe. Er zitiert hierbei aus der lokalen Presseberichterstattung. Ihm stelle sich die Frage, wie diese Aussage zu bewerten sei, sich bereits in der Sache etwas geändert habe oder man weiterhin von fünfstelligen Beträgen ausgehen müsse.
Herr Vowe führt aus, dass er als Beispiele zurückliegende Bauvorhaben und deren tatsächlich maximal abgerechneten Beiträge genannt habe. Hieraus könne keine Richtungsweisung für zukünftige bzw. noch nicht abgerechnete Straßenbaumaßnahmen hergeleitet werden.
Der Vortragende wirft ein, dass die von der Verwaltungsabteilung des Stadtbauamtes seinerzeit genannten Beispielberechnungen sehr wohl bis zu 20 TEUR gelegen hätten.
Der Vorsitzende unterstreicht, dass er Herrn Vowe in der Sitzung nicht dahingehend verstanden habe, als dass die von ihm genannten Zahlenbeispiele auf aktuelle Baumaßnahmen übertragbar seien. Auch fuße die Berichterstattung nicht auf eine offizielle Pressemitteilung der Stadt.
Ein weiterer IGEL-Vertreter erläutert, dass Herr Vowe sich der Wirkung seiner Aussage bewusst sein müsse. Die Verwaltung hätte an der Stelle in der Sitzung klarstellen müssen, dass sich die genannten Beiträge auf zurückliegende Maßnahmen beziehen. Er selber habe daneben in einer eigenen Kostenaufstellung ermittelt, dass auf über 50 % der Anlieger Beitragshöhen von über 20 TEUR entfallen würden. Ferner habe er in einer Sitzung am 21.02.2024 um Information der Betroffenen gebeten, wann konkret die Straßen Am Heisterbusch und Butzhorn beschieden werden. Dieses sei bislang nicht erfolgt.
Herr Vowe wiederholt, dass er explizit vergangene Baumaßnahmen nannte, auch um Ängste abzubauen.
Bürgermeister Spieckermann betont, dass die Stadt einerseits keine Pressemitteilung herausgegeben habe und andererseits keine Notwendigkeit der Richtigstellung bestanden habe, da Herr Vowe in der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich von vorherigen Maßnahmen gesprochen habe. In der Sitzung am 21.02.2024 habe man bereits erläutert, dass die Straße Butzhorn bescheidfähig sei und die Bescheide für den Ausbau der Straße Am Heisterbusch 2024 oder 2025 ergehen würden.
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