Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr K.-A. Hansen erklärt, dass es den Gästen nicht zuzumuten sei, wenn ein Gast um 21:00 Uhr anreise und am nächsten Morgen abreise dafür zwei Tage Kurtaxe zu zahlen habe. Herr Jens-Peter Kluvetasch möchte gerne wissen, mit welcher Begründung er dies seinen Gästen erläutern solle.
Herr Spieckermann erklärt, dass es dafür eine rechtliche Grundlage im kommunalen Abgabengesetz gebe. Ein Bürger sagt, dass es schwer für die Unternehmen in Rettin sei, das den Gästen zu erklären und damit gerechnet werden müsse, dass sie in die Nachbargemeinden abwandern. Herr Rosinski erklärt, dass die Rechtslage schwer zu verkaufen sei. Er sagt eine Sprachreglung zu.
Herr Kluvetasch hat noch eine Frage bezüglich der Ostseecard. Könne er mit der Ostseecard nach Eckernförde an den Strand. Herr Rosinski erläutert, dass es nur für einen einmaligen Besuch möglich wäre. Der Gast dürfte streng genommen einmal in Eckernförde nichts zahlen und müsste bei einem weiteren besuch die Kurtaxe zahlen.
Herr Holtfester erläutert, dass die Stadtverordnetenversammlung die Änderung beschlossen habe. Man habe sich hier an das geltende Recht gehalten.
Herr Kluvetasch fragt an, wie es sich verhalten würde, wenn der Gast aus einem Ort anreise, in dem er bereits die Kurtaxe bezahlt habe. Herr Reil erklärt, dass durch eine vorzeitige Abreise sich der Gast die Kurtaxe erstatten lassen könne.
Der Ortsbeirat Rettin stellt den Antrag, die Tourismusabgabe für den An- und Abreisetag neu zu überarbeiten. Dafür muss dieser Punkt in den Fraktionen neu beraten werden. Ziel ist es, eine positive Veränderung für die Saison 2025 zu erwirken. Eine Lösung wäre, die Tourismusabgabe entsprechend zu erhöhen (3,50 EURO) und es bei dem alten System des An- und Abreisetages zu belassen.
Protokollnotiz: Herr Spieckermann hat den schriftlichen Antrag an die Fraktionsvorsitzenden am 18.03.2024 weitergeleitet.
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