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Auszug - Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens" hier: Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/3153/24 Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens"
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/3117/23
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Hoppert bezieht sich auf die Stellungnahme der Landes-Denkmalschutzbehörde und verliest den dazugehörigen Abwägungsvorschlag der Verwaltung hierzu. Er regt an, die Aussage der Denkmalschutzbehörde erkennbar in den Satzungsbeschluss einfließen zu lassen.

Herr Weber verliest die drittletzte Zeile des Abwägungsvorschlags, wonach „es zweckmäßig sei“ die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Er findet diese Formulierung nicht ausreichend und spricht sich dafür aus das Wort „zweckmäßig“ durch „notwendig“ zu ersetzen. Er begründet dies mit der langfristigen Prägung des Stadtbilds durch ein möglicherweise architektonisch anspruchsvolles Gebäude. Des Weiteren sei die Bezeichnung „Kreismuseum“ unrichtig und es müsse Museum der Stadt Neustadt in Holstein heißen.

Herr Heckel verliest den nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 97 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung den beschleunigten B-Plan Nr. 97 für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0