Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann informiert, dass die Investitionsbank SH einen Aufnahmestopp für Anträge zur sozialen Wohnungsbauförderung vom 17.01.2024 bis 31.08.2024 ausgesprochen habe. Die für 2024 vorgesehenen Fördermittel seien ausgeschöpft, es erfolge eine Vergabe nach dem Windhundprinzip. Lokal beträfe dieses die Bauprojekte Kiekebusch, Am Holm sowie auch die städtischen Planungen. Die Stadt habe sich als Kommune mit angespannter Wohnungslage nach § 201a BauGB schriftlich an die Ministerin gewandt und um einen Lösungsweg über eine dahingehende Priorisierung gebeten. Der Bürgermeister bittet hierbei die Fraktionen um Unterstützung über ihre jeweiligen Vernetzungen.
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