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Auszug - Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens" hier: Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:46 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/3153/24 Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens"
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/3117/23
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert den bisherigen Aufstellungsverlauf des Bebauungsplanes und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Diskussion: 

keine

 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 97 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung den beschleunigten B-Plan Nr. 97 „für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür