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Auszug - Tätigkeitsbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes  

 
 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:08 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3145/24 Tätigkeitsbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas

Vorab der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes meldet sich ein Bürger (Vater eines Kindes in der Kita Am Kaiserholz) zu Wort und berichtet von eigenen und ihm von anderen zugetragenen Erfahrungen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Er erläutert, dass Umgangston und –art der Außendienstmitarbeiter des KOD nicht tragbar seien und sich die Situation aktuell zuspitze. Seine Aussagen führten zu einigen weiteren anschließenden Wortmeldungen. Frau Spiegel bat, dass nun nicht jeder einzelnen Wortmeldung ein anderer Bericht folgen müsse und man die geäußerten Vorwürfe verwaltungsseitig überprüfen würde. Herr Raloff ergänzt, dass er die Angaben ernst nähme und diesen selbstverständlich auch nachgehen würde, allerdings ohne die Anhörung der betreffenden Mitarbeiter dazu keine Stellungnahme vornähme.

 

Frau Wierach, Leiterin des KOD, beginnt ihre Präsentation des Tätigkeitsberichts des KOD damit auf die vorangegangenen Anmerkungen ein zu gehen. Auch Sie stimmt zu, dass man die Informationen ernst nähme und klären würde, bittet aber ebenfalls darum, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen ohne die entsprechende „Gegenseite“ gehört zu haben. Im Anschluss trägt sie die einzelnen Tätigkeiten vor und berichtet über Ausstattung, Umfang und Ausführung des KOD. Daran anschließende Fragen wurden beantwortet. Grundsätzlich ließe sich feststellen, dass durch die Einführung des KOD die Verstöße bereits jetzt merklich zurückgegangen seien.

 

Nach einiger Diskussion zur Überprüfung, Aufnahme und Ahndung in Bezug auf Schottergärten, welche auch nach Information durch Herrn Spieckermann tatsächlich dem Baurecht zuzuordnen seien, einigt man sich darauf, dass man sich verwaltungsseitig Gedanken mache, ob und wie eine Einbindung des KOD in die Nachverfolgung möglicher Verstöße erfolgen könne.


Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation KOD (843 KB)