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Auszug - Neues Fraktionsstärkenbild in der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann informiert, dass mit Mitteilung vom 09.11.2023 an den Bürgervorsteher die Stadtverordneten Dr. Michael Böckenhauer, Claudia Zimmler und Willy Heckel ihren Austritt aus der Fraktion B‘90/GRÜNE erklärt hätten und eine neue Fraktion mit dem Namen „Die Unabhängigen“ bilden würden. Er verdeutlicht die neuen Fraktionsstärken innerhalb der Stadtverordnetenversammlung. Mit Eingang der unterschriebenen Erklärung würden die vorgenannten Stadtverordneten zunächst aus den Pool-Stellvertretungen der Fraktion B‘90/GRÜNE rutschen, ihre Ausschussplätze ansonsten bis auf Weiteres behalten.

Bei den ständigen Ausschüssen seien im Hauptausschuss, Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten und Tourismusausschuss die Zusammensetzungen nun nicht mehr entsprechend der Fraktionsstärken in der Stadtverordnetenversammlung. Bei neun Ausschussplätzen würden nun auf die CDU-Fraktion drei, je zwei auf die BGN- und SPD-Fraktion und je ein Platz auf die Fraktion B‘90/GRÜNE und Die Unabhängigen entfallen. Nach § 46 (10) GO könne hier jede Fraktion eine Neubesetzung verlangen.

Daneben wäre für die 2. Stellvertretung des Bürgervorstehers nunmehr die SPD als drittstärkste Fraktion gem. § 33 (2) GO vorschlagsberechtigt. Dieses bedinge jedoch eine vorherige Abberufung der Wahlstelleninhaberin nach § 40a GO, die vorher auf der Tagesordnung gestanden haben und mit 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Vertreterzahl, also mit 24 Stimmen, erfolgen müsse. Diese Abberufung sei eine grundsätzlich offene Abstimmung nach § 39 (2) GO.

Durch die Stadtverordnetenversammlung könnten ebenfalls Mitglieder und Vorsitzende der Ausschüsse gem. § 40a GO abberufen werden, dann mit einfacher Mehrheit. Auch hier sei Voraussetzung, dass der Antrag den Weg vorher auf die Tagesordnung gefunden haben muss. Eine weitere Möglichkeit, die Ausschussbesetzungen zu ändern sei den Fraktionen gegeben, die durch eine Abberufung der Ausschussmitglieder, die sie zur Wahl vorgeschlagen hatte, wie bisher als fraktionsinternen Prozess nach § 46 (10) Satz 3 GO Gebrauch machen können.

 

Der Bürgermeister gibt ferner zu bedenken, dass bei fünf Ausschüssen das Zugriffsrecht auf den letzten Vorsitz und bzw. oder stellvertretenden Vorsitz theoretisch mit gleicher Teilungszahl entweder bei der Fraktion B‘90/GRÜNE oder Die Unabhängigen läge.

Bürgermeister Spieckermann betont ausdrücklich, dass - der Kommentierung zu § 46 GO nach - der Gesetzgeber zurecht davon ausgehe, dass jegliches Neuwahlverlangen in der auf den Antrag folgenden Sitzung der Gemeindevertretung berücksichtigt werde und ein Neuwahlverlangen im Falle einer bereits ergangenen Einladung, wie jetzt im November, keine Dringlichkeitsvoraussetzungen für eine Tagesordnungserweiterung erfülle. Ein Dringlichkeitsantrag nach § 34 (4) GO sei mithin für die Novembersitzung nicht durchsetzbar.

 

Protokollnotiz:

Der am 22.06.2023 von der Stadtverordnetenversammlung unter TOP 10 erlassenen Geschäftsordnung nach sind Anträge zur Tagesordnung 14 Tage vorher, statt bislang acht Tage vorher, an den Vorsitzenden einzureichen (§ 8 Abs. 2 GeschO). Die Frist ist aufgrund der Tatsache, dass die Unterlagen zur Stadtverordnetenversammlung bereits am zehnten Tag vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden, angepasst worden.