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Auszug - Informationen der Werkleitung  

 
 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein

Bericht:

Herr Dr. Jahn gliedert seinen Bericht in Aktuelles aus der Energiewirtschaft, Projekte sowie Verschiedenes. Die Zwischenberichte gibt Herr Kempe - wie gewohnt - im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Zunächst geht er auf die Diskussion zum Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ein. Nach der momentanen Gesetzeslage gelte der ermäßigte Steuersatz von 7% für die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024. Die Bundesregierung habe jedoch am 12.10.2023 mit einem Änderungsantrag zum sog. Wachstumschancengesetz beschlossen, dass diese befristete Regelung vorzeitig mit Ablauf des 31.12.2023 enden und hiernach wieder ab 01.01.2024 der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % gelten solle. Die heute zu beschließenden Preise seien daher insoweit zu korrigieren, dass mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % zu rechnen sei.

Ebenso verweist er auf die Preisbremsenverlängerungsverordnung. Seit Anfang 2022 erhalten Privathaushalte und Unternehmen Rabatte auf Strom und Gas ("Preisbremsen"). Das Bundeskabinett habe eine Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis Ende April 2024 beschlossen. Der Bundestag solle sich am 15.12.2023 (3. Sitzungswoche nach Zuleitung) abschließend mit der PBVV befasst haben. Dies setzte voraus, dass spätestens bis dahin die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vorläge. Am 08.11.2023 habe die EU-Kommission vorgeschlagen die Energiepreisbremsen nur bis zum 31.03.2024 zu verlängern. Die weiteren Entwicklungen seien abzuwarten.

 

Letztlich kündigt Herr Dr. Jahn an, in einer der nächsten Sitzungen die Zusammenhänge zwischen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes darzustellen. Angesicht der Beratungen zum Wirtschaftsplan halte er dies aber heute für zu umfangreich. Gleichwohl gibt er den Hinweis, dass das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme enthalte (2030: 30%, 2040: 80%, 2045: 100; neue Netze: sofort 65 %).

 

Herr Dr. Jahn fährt dann mit dem Punkt "Projekte" fort. Er stellt den Projektstatus aller Projekte aus dem Handlungsrahmen 2023 im Überblick vor. Im Großen und Ganze habe man die Projekte in der Zeit, Qualität und im geplanten Budget umsetzen können. Er betont, dass einige Projekte über Jahre gingen (u.a. Glasfaserausbau, Hafenwestseite).

 

Des Weiteren gibt er das Wort an die Leiterin des Technischen Services, Frau Schmölcke, die vom Projektstatus "Hafenquartier Neustadt in Holstein" berichtet. Seit dem letzten Bericht stehe die Energiezentrale als Rohbau, der Wärmespeicher (Glasfassade) fehle noch, der Gaskessel als prov. Wärmeversorgung und später als Spitzenlastkessel sei beauftragt, die Ausschreibungsergebnisse zur EMSR und Meerwasserentnahme lägen vor und die EMSR sei erneut ausgeschrieben. Sie betont, dass die Meerwasserentnahme weiterhin herausfordernd sei und besonders der Anstieg der Kosten beunruhige. Der Wärmeträger sei daher im Moment an einem kritischen Punkt.

 

Frau Schmölcke fährt mit dem Projekt "Kommunale Wärme- und Kälteplanung" fort. In Schleswig-Holstein besteht eine Verpflichtung größerer Kommunen durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (§ 7 EWKG) einen kommunalen Wärme- und Kälteplan aufzustellen und (spätestens) alle 10 Jahre fortschreiben zu lassen. Neustadt i.H. ist Unterzentrum mit Teilfunktion von Mittelzentren und ist verpflichtet bis Ende 2024 einen Plan vorzulegen. Das Vorprojekt laufe seit September 2022. Zum Jahresende 2023 ende die sogenannte Bestands- und Potenzialanalyse (Phase). Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung und der Auftakt zu Akteursgesprächen habe am 03.07.2023 in Pelzerhaken mit großer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattgefunden. Die nächsten Schritte seien die Fortsetzung der Akteursgespräche im November, der Beginn der Erstellung eines räumlichen Konzepts zur Zielerreichung einer treibhausneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2035 sowie der Entwurf eines Maßnahmenprogramms inkl. Bericht bis Ende Mai.

 

Herr Dr. Jahn dankt Frau Schmölcke und schließt seinen Bericht mit dem Punkt Verschiedenes ab.

 

Der Ausschuss bat zum Jahresende um einen Vergleich der Liegeentgelte für Gastlieger und Dauerlieger in der Region.

Er gibt hierzu das Wort an Herrn Gerstmann, den Leiter des Hafens. Herr Gerstmann führt aus, dass vor dem Hintergrund, der teilweise geplanten aber noch nicht veröffentlichten Erhöhungen der umliegenden Häfen der Neustädter Hafen im mittleren Bereich läge, allerdings bei den Liegeentgelten für Gastlieger für größere Schiffe weiterhin eher günstig sei. Für die Saison-Dauerlieger läge man komplett im mittleren Bereich. Für die Zukunft verweist er auf den Wirtschaftsplan 2024 mit der geplanten Anhebung der Liegeentgelte für 2025.

 

Herr Dr. Jahn bittet Herr Gerstmann etwas zu den Sturmschäden vom 20./21.10.2023 und zu den Fischbrötchenkuttern zu sagen. Herr Gerstmann betont, dass der Hafen gut davongekommen sei. Zwar habe es einzelne Schäden gegeben, die seien aber beherrschbar und bereits teilweise repartiert. Anders sei es mit der Stromversorgung auf den Stegen, diese müssen hochwasserfester gemacht werden, hier sei die alte Planung nicht gut gewesen.

 

Die Fischkutter seien zum 01.10.2023 von einem neuen Eigner übernommen worden. Die Zusage des Vorbesitzers, dass die Motoren laufen, war leider falsch, so dass erst der Motor der "Stefani" repariert werden müsse. Ziel des Eigners sei, die beiden Kutter gleichzeitig zur Werft zu fahren. Der neue Eigner habe erklärt, die Hafenentgelte nach der Satzung zu zahlen. Im Übrigen haben die Fischkutter GFK-ummantelte Rümpfe, so dass keine Gefährdung des Hafens zu erwarten sei.

Herr Dr. Jahn dankt auch Herrn Gerstmann und führt abschließend unter "Verschiedenes" aus, dass mehr als vier Fünftel (ca. 84%) der eingeladenen Mitarbeitenden die Gelegenheit genutzt haben, sich aktiv in den Verbesserungsprozess über die Mitarbeitendenbefragung 2023 einzubringen. Die nächsten Schritte seien die Beratung der Ergebnisse im Arbeitskreis mit dem Personalrat am 21.11.2023, die Präsentation in der Personalversammlung am 13.12.2023 sowie der Start des Folgeprozesses.

 

Die Präsentation ist digital als nichtöffentliche Anlage dem Niederschriftsauszug zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.