Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Koop erläutert die wesentlichen Merkmale der Verwaltungsrichtlinie und weist darauf hin, dass diese aufgrund der Möglichkeit von etwaigen Mehrkosten dem Hauptausschuss zur Kentnisnahme vorgelegt würden. Für die Evaluierung werde später die als Anlage 2 zur Richtlinie ersichtliche Checkliste herangezogen.
Auf entsprechende Anmerkungen von Frau Giszas und Herrn Heckel hinsichtlich des Ausschlusses von SUV als anzuschaffende Fahrzeugklasse - ein Einsatz erfolge aktuell beim Tourismus-Service - erläutert Frau Koop, dass diese Klasse auch als E-Fahrzeug nicht als nachhaltig angesehen werden könne und sich überdies kein Bedarf für die Stadt darstelle.
Herr Heckel vermisst angesichts der Vorgaben zu Energieherkunft und –verbrauch ähnlich lautende Richtlinien zum Thema Wasser als Ressource und warnt vor einer absehbaren Wasserknappheit auch in unserer Region. Konkret führt er als Beispiel die Nutzung von gesondert aufgefangenem Regenwasser für Toilettenspülungen an. Frau Koop stimmt der Wichtigkeit dieses Themas zu. Die Komplexität könne jedoch weniger über die Beschaffungsrichtlinien erfasst werden, sondern sei gesondert an anderer Stelle aufzunehmen.
Beschluss: Die Einführung der Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung der Stadt Neustadt in Holstein wird zur Kenntnis genommen. Ein Erfahrungsbericht hinsichtlich des Umsetzungsprozesses und damit verbundenen Auswirkungen ist nach einem Jahr seitens der Verwaltung vorzulegen.
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