Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Teske referiert anhand einer Präsentation. Die Untere Naturschutzbehörde habe als Träger öffentlicher Belange auf Baum- und Artenschutzmaßnahmen hingewiesen. In der Abwägung kommt Frau Teske zum Ergebnis, dass „nach der Aufhebung des B-Planes die Beurteilung der Grünstrukturen auf der gesetzlichen Grundlage erfolgt, die auch bereits jetzt für Baugebiete ohne B-Plan gelten bzw. nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Diese Regelungen seien nicht zwingend mit dem Erfordernis eines B-Planes verbunden. Die Stellungnahme werde zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Projektplanung berücksichtigt. “ Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ einschließlich seiner 1. bis 3. Änderungen abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Seitens der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit sind keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ einschließlich seiner 1. bis 3. Änderungen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich seiner 1. bis 3. Änderungen durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||