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Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:49 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3074/23 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2974/23
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Frau Teske erläutert die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 anhand einer Präsentation. Weiterhin trägt sie einige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB), wie der Landesplanung und des Wasser- und Schifffahrtsamtes vor. Außerdem werden einzelne gesetzliche Grundlagen benannt, die im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden.

Sie führt aus, dass es sich um ein Urbanes Gebiet handele, weshalb es keinen Konflikt zwischen Wohnen und Gewerbe geben könne. Hier finde eine gute Durchmischung verschiedener Wohnformen statt.

Die Nachfrage von Herrn Haas, nach einer schriftlichen Fixierung der Aussage, dass keine Brücken, Stege etc. gebaut werden dürften, führt unter den Ausschussmitgliedern zu einer kurzen Diskussion.

Frau Teske reagiert darauf mit der Aussage, dass eine entsprechende Textpassage in die Begründung des B-Planes aufgenommen werde. Die offensichtlich vorhandene Schallschutzproblematik wird von Frau Teske eingehend erläutert. Hier sei es sinnvoll, vor dem Satzungsbeschluss eine vereinfachte schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Je nach Ergebnis der Untersuchung könne dann entweder der Satzungsbeschluss gefasst werden oder die Festsetzungen des B-Planes müssten teilweise angepasst und erneut im PUBA beraten werden.

 

Diskussion:

Herr Schmidt erkundigt sich nach der Festsetzung der Gebäudehöhe im Teilgebiet MU 1. Für eine eingeschossige Bauweise erscheinen ihm 10 m recht viel.

Herr Rieger antwortet, dass der Entwurf des B-Planes in diesem Bereich das früher sogenannte „Staffelgeschoss“ zulässt, wodurch die Gebäudehöhe zu erklären sei.

Herr Heckel legt Wert darauf, dass die Leuchtsignal-Anlagen der Schifffahrtsverwaltung durch die geplante Bebauung nicht beeinträchtigt werden.

Auf den Hinweis von Frau Giszas, es müsse zwischen A und B entschieden werden antwortet Frau Weise, dass es hier nichts politisch zu entscheiden gebe. Für ein vereinfachtes Schallgutachten sei eine Zeitspanne von 6 bis 8 Wochen einzukalkulieren. 


 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die beschleunigte 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1