Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Klemp erläutert den Antrag. Aufgrund der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes) sollte die Gestaltungssatzung für die Altstadt der Stadt Neustadt in Holstein entsprechend angepasst werden, damit Immobilieneigentümer/innen die Möglichkeiten haben, die im EWKG vorgegebenen Klima- und Wärmeziele zu erreichen. Frau Weise erläutert, dass städtebauliches und kulturelles Ziel der Gestaltungssatzung ist, das typische Stadtbild der Altstadt einheitlich zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Bereits jetzt seien auch schon Abweichungsmöglichkeiten in der Satzung enthalten. Zu der Thematik des Ausschlusses von Solaranlagen auf Dachflächen, die vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbar sind, führt Frau Weise aus, dass für einen Großteil der Gebäude in der Altstadt aufgrund ihrer Ausrichtung die Möglichkeit einer Solarnutzung auf Dachflächen besteht. Sie weist darauf hin, dass die Thematik auch bereits durch Frau Koop in der Nachhaltigkeitsstrategie als Ziel „Anpassung Gestaltungssatzung“ aufgenommen worden ist. Der Vorsitzende Herr Heckel ergänzt hierzu, dass auch auf straßenabgewandten nördlichen Dachflächen eine Solarnutzung technisch möglich ist. Es erfolgt eine Diskussion. Herr Klemp ist auch der Auffassung, dass das Stadtbild erhalten bleiben solle. Der Ansatz sei, Kompromisse einzugehen und deshalb bittet er um entsprechende Prüfung. Herr Vowe gibt zu bedenken, dass die Wärmeversorgung das Problem sei und nicht die Stromerzeugung. Herr Greve führt an, dass auch der Denkmalschutz zu beachten sei. Er plädiert dafür, den Antrag zurückzustellen, da er noch nicht entscheidungsreif sei und Ausnahmen - wie von Frau Weise bereits ausgeführt - möglich seien. Der Vorsitzende Herr Heckel weist darauf hin, dass es erst einmal nur um eine Überprüfung der Satzung gehe. Herr Greve schlägt daraufhin vor, in den Beschlussvorschlag neben dem Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) noch das „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ mit aufzunehmen, hiermit ist der Ausschuss einverstanden. Herr Bürgermeister Spieckermann spricht sich positiv für den Prüfauftrag aus, um Alternativen wie z.B. Dacheindeckung, Farben etc. aufzeigen zu können. Herr Heckel beendet die Diskussion und kommt zur Abstimmung über den Beschluss inklusive der Ergänzung um das „GEG“.
Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gestaltungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein im Hinblick auf das EWKG und das GEG zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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