Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann berichtet, dass für die Kirchhofsallee als ausbaufähige Kosten für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Rinnen und Randsteine und Straßenentwässerungseinrichtungen inklusive des Kanals bei einer Einstufung als Innerortsstraße ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von 338.337,92 € festgesetzt worden sei. Hieraus ergebe sich ein umlagefähiger Aufwand von 253.676,56 € bei städtischem Anteil von 118.645,02 €. Die tatsächlichen Einnahmen würden sich auf 135.031,54 € belaufen.
Herr Heckel merkt an, dass der Bescheidzeitpunkt eine Woche vor den Kommunalwahlen auch vor dem Hintergrund einer irritierenden Wahlkampfführung einer Partei als sehr ungünstig empfunden worden sei.
Bürgermeister Spieckermann führt fort, dass für die Reiferstraße als ausbaufähige Kosten für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Parkplätze, Rinnen und Randsteine, Gehwege, Beleuchtung und Entwässerung bei einer Einstufung als Innerortstraße ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von 605.510,34 € festgesetzt worden sei. Hieraus ergebe sich ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von 404.847,51 € ohne einen städtischen Anteil, sodass dieses auch den tatsächlichen Einnahmen entspräche.
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