Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2884/22-1 Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2884/22
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in:Dr. Jahn, Mark  3 Bauamt
   12 Finanz- und Grundstücksabteilung
   5 Tourismus-Service

Bericht:

Herr Heckel führt in das Thema ein und begrüßt als Referenten Herrn Heckmann von den Stadtwerken Neustadt in Holstein.

Herr Heckmann verweist zunächst auf die vom Bauamt erstellte Tabelle zur Eignung von Dachflächen städtischer Gebäude für die Installation von Photovoltaik-Anlagen, deren Ergebnis den Ausschussmitgliedern bekannt sei. Im vorliegenden Fall sollten zwei städtische Gebäude (Am Holm 66, Kindergarten Schatzinsel) einer wirtschaftlichen Prüfung bezüglich Eignung für PV-Anlage unterzogen werden. Eine Kostenschätzung seitens der Stadtwerke ergab 40.000 bis 45.000 € für eine sogenannte 30 kW-peak-Anlage. Das Gebäude Am Holm sei nicht geeignet aufgrund seiner Statik und der Dacheindeckung mit Dachpappe. Die Dachflächen der KiTa Schatzinsel seien aber gut geeignet für eine PV-Anlage. Ebenfalls gut geeignet seien die Dachflächen des Gebäudes des Tourismus-Service in Pelzerhaken.

Herr Heckel erkundigt sich nach den Dachflächen des Kindergartens am Lüb´schen Mühlenberg.

Frau Weise antwortet, dass das Kindergartengebäude seinerzeit noch im Bau war und ergänzt, dass noch viele andere Dächer städtischer Gebäude für PV-Anlagen geeignet seien, nachdem sie energetisch saniert und ggf. statisch ertüchtigt wurden. Die heutige Beratung sei als erster Schritt zum Thema PV-Anlagen zu sehen.

Herr Heckmann führt aus, dass Wartungs- und Reparaturkosten mit 4.500 bis 7.000 €/a zu beziffern sind. Die erzielbaren Erlöse betrügen 16 Cent/kWh oder 21 Cent/kWh, wenn Strom in einer Batterie gespeichert werden könne. Bei einer Volleinspeisung des regenerativ erzeugten Stroms werden 11 Cent pro Kilowattstunde vergütet, was absolut unwirtschaftlich sei. Bei einer Teileinspeisung betrüge die Vergütung 18 Cent/kWh, was eher wirtschaftlich sei. Die Stadtwerke würden der Stadt Neustadt in Holstein Strom für 9,7 Cent/kWh abkaufen. Wenn ausschließlich der wirtschaftliche Aspekt betrachtet werde, sei die Amortisation von PV-Anlagen nur langfristig erreichbar.

 

Diskussion:

Frau Giszas möchte wissen, was es die Stadt Neustadt in Holstein koste, zwei PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten.

Herr Heckmann erwidert, dass die Eigenerrichtung und Nutzung durch die Stadtverwaltung die sinnvollste Variante ist. Die Stadtwerke müssten Mehrkosten aufbringen, z.B. für die Anpachtung von Dachflächen. Werde der erzeugte Strom im eigenen Netz verteilt fielen außerdem Netznutzungsentgelte an. Diese würden aber bei einer Eigennutzung des Stroms entfallen.

Herr von Hörsten fragt, wann mit einer Amortisation einer PV-Anlage zu rechnen sei.

Herr Heckmann antwortet, dass dies frühestens nach 15 Jahren der Fall sei, was als übliche Zeitspanne zu betrachten sei.

Herr Heckel sieht den Eigenverbrauch von Strom tagsüber und eine Einspeisung in der Nacht als eine sehr vorteilhafte Situation.

Herr Dr. Böckenhauer vertritt die Auffassung, dass es nicht mehr um Wirtschaftlichkeit gehe, sondern darum, die Klimaziele mit allen möglichen Maßnahmen zu erreichen. Die zwei jetzt untersuchten Gebäude seien da nur der Anfang.

Herr Heckel verliest den Beschlussvorschlag, der auf Antrag von Herrn Greve im Satz 2 um das Wort zunächst ergänzt wird.

 

 

 


Beschluss:

  1. Der Ausschuss nimmt den Prüfauftrag zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss empfiehlt, Photovoltaikanlagen zunächst auf Dachflächen der Kita Schatzinsel, Schulstraße und Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin, Dünenweg 7 zu realisieren.
  3. Die Photovoltaikanlagen sind vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit zum Eigenverbrauch zu nutzen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 vorzusehen und von den Fachausschüssen freizugeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0