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Auszug - Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2955/23 Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/2900/22
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Henneberg, Selina

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel führt zur intensiven Vorberatung im Fachausschuss aus, in der mehrfach der Satzungsentwurf angepasst worden sei.

 

Bürgermeister Spieckermann ergänzt, dass der aus den Vorberatungen heraus auf 6 €/Stunde anzupassende Gebührensatz für den Tanzraum des Jugendtreffs bislang weder im Satzungsentwurf noch im Beschlussvorschlag der Vorberatung angeführt sei und schlägt vor, diesen Passus in den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen. Er lässt hierzu einen erweiterten Beschlussvorschlag projizieren.

 

Diskussion:

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass sich die Rechtmäßigkeit der Gebührenbefreiung der Neustädter Vereine, so sie denn keine finanziellen Zwecke verfolgen würden, erst noch bei der kommenden Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes herausstellen würde. Die Subventionierung des kommunalen Vereinslebens stelle aber einen sozialen und politisch gewollten Gesichtspunkt dar. Andererseits spreche der dahingehende Beschluss eindeutig gegen die Konsolidierungsbemühungen. Diese soziale Geste koste der Stadt etwa 500 TEUR. Eine die Sportförderung fokussierendere und differenziertere Lösung sei von der Fraktion B‘90/GRÜNE favorisiert worden und wäre haushälterisch vertretbarer gewesen. Wichtig sei aber in erster Linie, dass die Gebührensatzung nunmehr aufgestellt werde, so dass seine Frakton zustimme. Die Diskussion um die Gebührenerhebung sehe er damit aber dennoch nicht als beendet an. Von der Verwaltung hätte er sich im Vorwege der Beratung mehr Sensibilität hinsichtlich der Einbindung der Vereine und dem in der Selbstverwaltung vorherschenden Wunsch der Förderung der Neustädter Vereine gewünscht.

 

Herr Schmidt unterstreicht, dass die vorgesehene Gebührenbefreiung ein Antrag der CDU-Fraktion gewesen sei und dieser nun interfraktionell mitgetragen werde.

Herr Reichert entgegnet, dass dieser Vorschlag der Protokollierung nach ursprünglich in der Stellungnahme der SPD enthalten gewesen sei. Gemeinsam sei nunmehr ein Beschlussvorschlag vorgelegt worden, den auch die BGN-Fraktion mittragen werde.

Frau Giszas subsumiert kurz den Beratungsverlauf und bestätigt Herrn Reicherts Aussage.

 

Der Vorsitzende lässt entsprechend der von Bürgermeister Spieckermann vorgeschlagenen Erweiterung zum Vorberatungsbeschluss abstimmen.

 


Beschluss:

Der vorgelegte Satzungsentwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten einschließlich der Gebührentabelle wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Die Satzung wird in § 8 Abs. 2 Ziffer 4 von der Benutzungsgebühr befreite Einrichtungen wie folgt ergänzt: Alle Neustädter Vereine und Verbände, sofern keine finanziellen Zwecke verfolgt werden.

- Für den in Ziffer 12 der Gebührentabelle aufgeführten Tanzraum werden 6,00 € Grundgebühr je angefangene Zeitstunde festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig