Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Koop erläutert die Vorlage. Sie gibt zu verstehen, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung lediglich eine maximale Obergrenze für sozialen Wohnraum definiert wurde und eine Untergrenze fehle. Man müsse bei der heutigen Entscheidung auch die soziale Nachhaltigkeit beachten.
Herr Reichert bekräftigt, dass eine Untergrenze wichtig sei, weil die bisherige Formulierung auch zuließe, Bauprojekte ganz ohne sozial geförderten Wohnraum durchzuführen.
Herr Raloff berichtet, dass es aktuell 282 Sozialwohnungen gebe. Im Jahr 2010 seien dies noch 480 Sozialwohnungen gewesen. Durch den Auslauf der Wohnungsbindung verringere sich die Zahl zwischenzeitlich auf 212 Wohneinheiten (WE) und wäre ohne neue geförderte Wohnungen auf „0“ gesunken. Bis zum Jahr 2032 ergebe sich ein Saldo von 170 WE und somit 112 WE weniger als heute. Um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, werde ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. In Neustadt in Holstein würden jährlich ca. 100 WBS ausgestellt werden. Anhand einer Übersicht erläutert Herr Raloff, welche Personen mit welchen Einkommensgrenzen einen Anspruch auf einen WBS haben. Es würden demnach nicht nur Sozialhilfeempfänger Anspruch auf einen WBS haben. Neustadt in Holstein werde aufgrund seiner hohen Aufenthaltsqualität geschätzt, was zur Folge habe, dass viele ältere gut situierte Menschen nach Neustadt in Holstein ziehen und Eigentum erwerben würden. Dies habe zur Folge, dass die Miet- und Baukosten stetig steigen würden. Es ließe sich abschließend feststellen, dass Wohnraum für Einzelpersonen demographisch dargestellt verstärkt nachgefragt werden. Es werde daher ein zusätzlicher Bedarf an geförderten Wohnraum gesehen. Schon jetzt ständen allein 836 Bedarfsgemeinschaften nur 282 geförderte Wohneinheiten gegenüber. Allein um den Bestand zu sichern, seien weitere 112 WE erforderlich.
Frau Giszas erklärt, dass sich die SPD-Fraktion mit dem Vorschlag der Verwaltung von 30-50 % sozial geförderter Wohnraum bei mehr als 20 Wohneinheiten anfreunden könne.
Die Vorsitzende erläutert, dass der bezahlbare Wohnraum für Mittel- und Geringverdiener in Neustadt in Holstein momentan sehr knapp sei. Es müsse bei der Schaffung von neuem sozial geförderten Wohnraum nachhaltig gedacht werden. Man sei vom Bedarf des sozial geförderten Wohnraum noch lange nicht am Ziel.
Herr Stein erklärt, dass man derzeit selbst von der angedachten Untergrenze von 30 % an sozial geförderten Wohnraum noch meilenweit entfernt sei. Er könne den Antrag der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen. Die Zahlen würde eine eindeutige Sprache sprechen.
Herr Hüttmann stellt klar, dass die Zahlen für Ihn auch eindeutig seien. Er hält eine generelle Untergrenze allerdings nicht für notwendig. Es solle zukünftig je nach Marktlage und Art des Bauprojektes über den Prozentanteil an sozialen Wohnungsbau entschieden werden.
Herr Greve teilt mit, dass es vom Land Schleswig-Holstein nur Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau geben könne. Er könne die Ansicht der CDU-Fraktion nicht teilen, dass man den prozentualen Anteil der Marktlage überlassen solle.
Frau Koop stellt klar, dass es sich um eine Strategie handelt, die alle zwei Jahre neu evaluiert werde. Es können daher alle zwei Jahre Anpassungen an der Strategie vorgenommen werden. Es werde zum jetzigen Zeitpunkt eine solide Grundlage benötigt.
Herr Raloff erklärt, dass der formulierte Beschlussvorschlag unter den beteiligten Dienststellen lange abgewogen wurde und er dafür werben möchte. Er halte dies für einen guten Kompromiss, auch mit Blick in die Zukunft.
Herr Dr. Böckenhauer halte eine Abstimmung jetzt für zwingend notwendig. Der Vorlage der Verwaltung finde er gut und werde er zustimmen.
Beschluss: Der Bürgermeister wird gebeten, das operative Ziel 1.B. in dem 3. Themenfeld „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ der Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt umzuformulieren:
„Der Schaffung von Bauprojekten im sozialen Wohnungsbau wird städtebaulich Vorrang vor anderen Wohnraumentwicklungsprojekten eingeräumt. Bei Projekten mit mehr als 20 Wohneinheiten ist zwischen 30 % und 50 % sozial geförderter Wohnraum im Rahmen der Bauleitplanung bzw. städtebaulicher Verträge festzulegen.“ . Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: -
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