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Auszug - Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2955/23 Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/2900/22
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Henneberg, Selina

 

Herr Raloff erläutert die Vorlage. In der Sitzung vom 01.11.2022 sei das Thema zum ersten mal beraten und die Fraktionen um Rückmeldung gebeten worden.

In der Sitzung vom 07.02.2023 sei die zweite Beratung erfolgt. Es sei der Grundsatzbeschluss getroffen worden, dass keine Gebühren für den Kinder- und Jugendsport anfallen sollen.

In der Konsulidierungssitzung vom 08.02.2023 sei das über das Thema ebenfalls beraten worden. Dort sei habe es lange Diskussionen gegeben, allerdings sei auch kein klares Meinungsbild entstanden, lediglich der Ansatz sei halbiert worden. In der heutigen Sitzung solle abschließend über die Angelegenheit beraten werden.

 

Herr Marggraf stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, dass gem. § 8 Absatz 2 Ziffer 4 alle Neustädter Vereine und Verbände, sofern kein gewerblicher Hintergrund besteht, von der Benutzungsgebühr befreit werden sollen.

 

Die Vorsitzende erfragt, von welchen Neustädter Vereinen man denn überhaupt Geld erhalte.

 

Herr Raloff erklärt, dass man z.B. vom Föderverein der Feuerwehr oder vom Gewerbeverein eine Nutzungsentschädigung erhalten würde. Des Weiteren erklärt er, dass die Verwaltung gehalten sei gem. Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung zu erlassen und Gebühren zu erheben. Dies sei zudem Forderung des Gemeindeprüfungsamtes. Die Stadt trage erhebliche Kosten. Für die Produkte Sportförderung, Sportplatz Gogenkrog und Gogenkroghalle zusammen weise der Ergebnisplan ein Minus von 463.200 € aus. Der TSV Neustadt sei nicht wegen der Beitragshöhe in Schieflage geraten. Die erhobenen Vereinsbeiträge von 10-12 € monatlich für Erwachsene seien zudem aus der Zeit gefallen. Es werde jetzt ein Beschluss benötigt.

 

Herr Dr. Böckenhauer vertritt die Meinung, dass die Vereine Ihren Beitrag zur Nutzung der städtischen Räumlichkeiten leisten sollen. Man müsse diese mit in in die Pflicht nehmen und sich an die Vorschriften des KAG halten.

 

Frau Giszas teilt mit, dass man nicht an die Vorgaben des KAG gebunden sei. Man müsse damit rechnen, dass die Vereine ihre Beiträge zu Lasten der Mitglieder erhöhen werden, wenn gegen diese Benutzungsgebühren erhoben würden. Viele Mitglieder würden sich dann überlegen, ob sie aus den Vereinen austreten. Neustadt in Holstein lebe von seiner Vielfalt und die Vereine dürfen nicht kaputt gehen. Sie befürworte den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Herr Stein erklärt, dass die Vereine aus seiner Sicht Gebühren zahlen sollten. Er stellt die Frage, ob es Sinn mache in den Antrag einen Zeitraum für die Umsetzung mit einzufügen. Die Umsetzung solle aus seiner Sicht nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern man müsse den Vereinen und Einzelpersonen Zeit zur entsprechenden Vorbereitung geben.

 

Herr Reichert befürwortet den Antrag der CDU. Die Vereine sollten von der Benutzungsgebühr befreit werden, wenn diese keine gewerblichen Absichten verfolgen würden, z.B. bei Nutzung der Sporthalle für den Vereinssport. Sollten Vereine Veranstaltungen mit Eintrittsgeld planen, sollte man hierfür durchaus Benutzungsgebühren erheben.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass sich alle mit diesem Thema schwer tuen würden. Sie appelliert allerdings, dass in der heutigen Sitzung ein Beschluss getroffen werden müsse und der Verwaltung nicht noch mehr Arbeit auferlegt werden solle.

 

Herr Greve teilt mir, dass man an das Gesetz und Recht gebunden sei. Allerdings gebe es ja noch die alte Satzung, welche bis jetzt nicht aufgehoben sei. Den Antrag der CDU-Fraktion befürworte er.

 

Herr Raloff schlägt vor den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt umzuformulieren: „Folgende Einrichtungen sind von der Benutzungsgebühr befreit: Alle Neustädter Vereine und Verbände, sofern keine finanziellen Zwecke verfolgt werden.“

 

Der Vorschlag findet unter den Anwesenden Zustimmung.

 


Beschluss:  

Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Benutzung der städtischen Räumlichkeiten wird einschließlich der vorliegenden Gebührentabelle beschlossen. Die Satzung wird in § 8 Abs. 2 Ziffer 4 wie folgt ergänzt: „Folgende Einrichtungen sind von der Benutzungsgebühr befreit: Alle Neustädter Vereine und Verbände, sofern keine finanziellen Zwecke verfolgt werden.“


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: -  Enthaltungen: 1