Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Spieckermann führt in die Vorlage zum Verwaltungsneubau Rosenstraße ein und erläutert den ursprünglichen und den geänderten Beschlussvorschlag. Der eigentliche Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage lautete: „Der aktuellen Vorplanung für den Verwaltungsneubau mit geschätzten Gesamtkosten von 14.554.306 € brutto, davon 9.905.925 € Eigenmittel, wird zugestimmt. Der Bestandsbau von 1984 mit dem Sitzungssaal soll mit Eigenmitteln von geschätzten 1.864.546 € brutto in die Baumaßnahme einbezogen werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist durch die Bereitstellung der erhöhten Eigenanteile in Höhe von 11.770.471 brutto im Nachtragshaushalt 2023 als VE sicherzustellen“. In der Zwischenzeit sei ein Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB), datiert vom 10.03.2023, eingegangen am 20.03.2023, zugestellt worden. In dem Schreiben werden folgende Aussagen getroffen. Die Haushaltslage der Stadt mache deutlich, dass die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Neustadt in Holstein derzeit nicht gegeben sei. Auch wenn der Jahresabschluss 2022 einen Überschuss von ca. 6 Mio. € erwarten lässt, sei der Anstieg der Verschuldung zu hoch. Besonders belastend sei die Verschuldung aufgrund der Baumaßnahme des Küstengymnasiums. Grundsätzlich werde der Haushalt 2023 durch die KAB genehmigt. Allerdings werde der Verwaltungsneubau unter Einzelgenehmigung gestellt. Sinnbildlich habe die KAB der Stadt Neustadt in Holstein ein Stopp-Schild gezeigt, das nicht unberücksichtigt und unkommentiert bleiben dürfe. Im Einzelnen bedeute dies: der Haushalt 2023 enthält für den Verwaltungsneubau Investitionsmittel in Höhe von 331.600 €, welche zu 100 % kreditfinanziert werden. Die KAB hat sich für diese Maßnahme die Einzelgenehmigung der Kreditaufnahme vorbehalten. Daneben enthält der Haushalt 2023 für den Verwaltungsneubau eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von 5.130.000 €. Die Genehmigung hierfür wurde vorerst versagt und von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig gemacht. Aus der aktuellen Vorlage VO/2973/23 ergeben sich deutlich gestiegene Kosten. Die sich aus der gleichen Vorlage ergebenden Sanierungskosten für den Anbau aus dem Jahr 1984 sind nicht im Haushalt enthalten. Die Mittel müssten über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Aufgrund des Vorbehaltes der Kommunalaufsicht zur Kreditgenehmigung für den Verwaltungsneubau und aufgrund der gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz weiter gestiegenen Baukosten, sehe Herr Spieckermann die Notwendigkeit für die Änderung des Beschlussvorschlages, um die Stadt nicht abhängig von der KAB zu machen und fremd geführt und fremdbestimmt zu werden. Deshalb laute der neue Beschlussvorschlag:
1. Die Planung für den bisher beschlossenen Entwurf des großen und nur etwa zur Hälfte aus Städtebaufördermitteln förderfähigen Verwaltungsneubaues wird nach der LPH 3 beendet. 2. Der Bürgermeister wird aufgrund der Haushaltslage beauftragt, als kleinere Lösung den vollständig förderfähigen Ersatzneubau für das Amt 2 mit den bisherigen Planungsbüros zu planen. Dies bedeute:
Die Kosteneinsparung durch die kleinere Lösung sei erst nach einer Änderung der Planung genau bezifferbar. Im Bereich des Möglichen seien aber Einsparungen von kreditfinanzierten Eigenmitteln in Höhe von etwa 6,5 Mio. €. Die Sanierung des Bauamtes sei dabei schon mit 1,5 Mio. € eingepreist. Herr Spieckermann wünscht sich von Herzen die Vision einer zentralen, bürgernahen und serviceorientierten Verwaltung an einem Standort. Vom Verstand her müsse aber die gesamte finanzielle Situation der Stadt Neustadt in Holstein einbezogen werden, um die Handlungsfähigkeit weiter zu gewährleisten. Durch Wohngebiete, Wohnbauprojekte und weitere evtl. anstehende Neubaugebiete wächst die Stadt Neustadt in Holstein mit der Folge, dass zur Daseinsvorsorge KiTa- und Schulerweiterungen benötigt werden.
Diskussion: Herr Greve räumt ein, dass die Verschuldung der Stadt Neustadt in Holstein zu hoch sei und mehr Nachhaltigkeit erforderlich sei. Andererseits müsse die Stadt Neustadt in Holstein aber viele Gebäude errichten oder sanieren. Er halte es für möglich, dass es bei vernünftigen, sachgerechten Konsultationen mit der Kommunalaufsicht zu einer Einzelgenehmigung für die große Lösung kommen könne. In diesem Zusammenhang erinnert er an die Mietkosten für Verwaltungsgebäude. Er plädiere jedenfalls für die große Lösung. Herr Spieckermann entgegnet, dass es auch um die Höhe der Fördersummen gehe. Für den Neubau von Amt 2 sei eine Zweidrittel-Förderung möglich, während für die ursprüngliche große Lösung mit 32 % Förderung zu rechnen war. Herr Rukat führt aus, dass 10.000 €/m² Gebäudefläche eine Verdreifachung der üblichen Preise bedeute. Er spricht sich dafür aus, das Thema am 04.04.2023 erneut zu behandeln und vorher intern in den Fraktionen zu beraten. Herr Neubauer vertritt die Auffassung, dass die Bedenken der Kommunalaufsicht nicht ignoriert werden können. Er spreche sich deshalb für die vorgeschlagene kleinere Lösung aus. Herr Greve gibt zu bedenken, dass der Kernbereich der Verwaltung dauerhaft dreigeteilt bliebe. Herr Heckel möchte die Entscheidung über den Verwaltungsneubau nicht vorschnell treffen und spricht sich für eine Vertagung der Beratung aus. Herr von Hörsten plädiert dafür, dass die Stadt Neustadt in Holstein ihre finanzielle Selbstbestimmtheit behält. Herr Schmidt zitiert aus dem Schreiben der KAB, wonach die Stadt Neustadt in Holstein ihre Anstrengungen zur Konsolidierung fortsetzen und intensivieren müsse.
Beschluss: Der Verwaltungsneubau in der Rosenstraße ist in der Sitzung am 04.04.2023 erneut zu beraten. Die Fraktionen werden gebeten, sich bis zur Sitzung mit dem Thema zu befassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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