Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Mittmann verliest eine Textpassage, die mit der Baugenehmigung an Bauwillige versandt wird. „Es ist insbesondere darauf zu achten, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken bepflanzt oder begrünt sowie wasseraufnahmefähig sein müssen, soweit sie nicht für andere zulässige Nutzungen erforderlich sind. Näheres kann eine gemeindliche Satzung in Form eines Bebauungsplanes oder einer Ortsgestaltungssatzung regeln (§ 8 Abs. 1 LBO).“ Es wird weiter berichtet, dass der kommunale Ordnungsdienst Schottergärten künftig erfassen und fotografieren wird. Mit dem Bauhof wird besprochen welche städtischen Rasenflächen künftig extensiv gepflegt werden, damit sich Wiesenflächen entwickeln können. Frau Weise ergänzt, dass im Rahmen der Bauleitplanung Schottergärten untersagt werden. Der verwaltungsmäßige Aufwand für die Bauaufsicht dies zu kontrollieren und zu ahnden sei aber sehr hoch und derzeit nicht zu leisten. Baukontrollen seien wichtig, Schottergärten hätten dabei aber nicht die erste Priorität. Herr Schmidt findet es ungewöhnlich, dass dieser Punkt als eigener TOP auftaucht. Im Kreiswahlprogramm der Grünen würden Schottergärten ebenfalls thematisiert.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||