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Auszug - Global Nachhaltige Kommune - Soziale Wohnraumförderung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2967/23 Global Nachhaltige Kommune - Soziale Wohnraumförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:Nachhaltigkeitsmanagement Bearbeiter/-in: Koop, Lina

Herr Raloff leitet gemäß Vorlageninhalte zum Tagesordnungspunkt ein und erläutert die Beweggründe für eine genauere Bestimmung der Zielsetzung.

 

Herr Schmidt bezeichnet für die CDU-Fraktion das erneute Aufgreifen des im September 2022 ergangenen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung als bemerkenswerten, unangemessenen Vorgang. Die Fraktion werde sich in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend positionieren und die Rechtmäßigkeit des Vorgehens überprüfen lassen.

 

Herr Kahl zeigt angesichts des Mangels an günstigen Wohnraumes Verständnis für das Ansinnen der Verwaltung, neben der beschlossenen Obergrenze eine Untergrenze zur Festsetzung innerhalb des Zieles Hand in Hand mit der Selbstverwaltung herbeizuführen.

 

Bürgermeister Spieckermann verweist auf die der Vorlage anliegenden Erläuterungen zur Wohnraumentwicklung, den Sozialwohnungen und den Anspruchsberechtigten. Die Lage habe sich seit dem Vorjahr weiterentwickelt, auch Bundes- und Landesregierungen würden neue Programme zum sozialen Wohnungsbau erneut und weiterhin fördern.

 

Herr Greve stimmt den Vorträgen der Herren Kahl und Spieckermann zu.

 

Herr Vowe bittet um Darstellung, wie viele Wohnberechtigungsscheine bislang ausgestellt wurden. Die Vorlage spreche von Bedarfsgemeinschaften, die Hälfte der 834 Haushalte seien dem Jobcenter zugewiesen. Er könne sich nicht vorstellen, dass eine Nachfragediskrepanz am Wohnungsmarkt vorhanden sei. Es gäbe vielmehr Menschen, die günstigen statt sozial geförderten Wohnraum benötigen würden. Die Stadt könne Investoren nicht zwingen, sozialen Wohnraum zu berücksichtigen; der Markt müsse hier regeln. Die CDU-Fraktion sei gegen eine Untergrenze in der Zielfestlegung.

 

Frau Weise erläutert, dass es sehr wohl eine wichtige Aufgabe der Kommune sei, hier städteplanerisch festlegen einzuwirken. Mit ausschließlich städtebaulichen Verträgen könne nicht direkt preisgestaltend eingegriffen werden. Sie stimmt zu, dass neben sozial gefördertem Wohhnraum auch günstige Mietobjekte benötigt würden.

 

Frau Weise und Frau Koop verweisen auf die Möglichkeit der Anpassung der Zielformulierung im Rahmen der zweijährlich vorgesehenen Evaluierung.

 

Nach intensiver weiterer Diskussion mit teils mehrfachen Wortbeiträgen der Herren Greve, Kraatz, Dr. Böckenhauer, Kahl, Vowe, Raloff, Schmidt, Reichert und Spieckermann sowie von Frau Weise lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Der Bürgermeister wird gebeten, das operative Ziel 1.B. in dem 3. Themenfeld „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ der Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt umzuformulieren:

 

„Der Schaffung von Bauprojekten im sozialen Wohnungsbau wird städtebaulich Vorrang vor anderen Wohnraumentwicklungsprojekten eingeräumt. Bei Projekten mit mehr als 20 Wohneinheiten ist zwischen 30 % und 50 % sozial geförderter Wohnraum im Rahmen der Bauleitplanung bzw. städtebaulicher Verträge festzulegen.“

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0