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Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2974/23 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2716/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt nach Vorlage zu den Inhalten aus und verliest den Beschlussvorschlag der Vorberatung.

 

Diskussion:

Herr Greve begründet ausführlich den auch als Anlage zur Sitzung beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom heutigen Tage, die Ziffer 9 des § 4 des städtebaulichen Vertrages, in der Alternativen zur Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Herstellung von 49 Mietwohnungen als öffentlich geförderten Mietwohnungsbau im 1., 2. oder 3. Förderweg aufgeführt sind, zu streichen und verweist verschiedentlich auf die unter TOP 10 geführte Diskussion.

 

Der Vorsitzende stellt zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 22 Enthaltungen: 0

 

Der Änderungsantrag ist mithin nicht angenommen. Der Vorsitzende lässt über den Vorberatungsbeschluss abstimmen.

 

 


Beschluss:

1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3. Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Entwurf anliegenden städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 - davon anwesend: 32
Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.