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Auszug - Verwaltungsneubau Rosenstraße hier: Vorplanungstand und Kostenentwicklung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2973/23 Verwaltungsneubau Rosenstraße
hier: Vorplanungstand und Kostenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt zu den umfangreichen und mehrfachen Vorberatungen aus und verliest den sich auch aus der Anlage zur Sitzung ergebenden Beschlussvorschlag, den die Verwaltung aufgrund des zwischenzeitlich ergangenen Vorbehaltes der Kommunalaufsicht zur Kreditgenehmigung für den Verwaltungsneubau und den weiter gestiegenen Baukosten eingebracht habe.

 

Diskussion: 

Herr Dr. Böckenhauer erinnert, dass sich die Fraktion B‘90/GRÜNE von jeher für die kleine Verwaltungsbaulösung ausgesprochen habe und die jetzige Kehrtwendung begrüßen würde. Er zitiert aus den Begründungen der kommunalaufsichtlichen Verfügung zum Haushalt 2023. Er warne seit 10 Jahren in seinen Haushaltsreden vor genau den darin enthaltenen Punkten und einen Verlust der Haushaltshoheit. Die Stadt könne neben dem Bau des Küstengymnasiums keine weiteren großen Sprünge leisten. Das seinerzeitige Ansinnen, möglichst alle Verwaltungsstellen örtlich zusammenzulegen sei mit der aktuellen Raumbedarfplanung für den angewachsenen Personalkörper ohnehin nicht mehr zu bewerkstelligen. Auch stelle sich das Zinsniveau auf dem Kreditmarkt mittlerweile anders dar, als noch zum Urprungsbeschluss. Der nun eingeschlagene Weg sei insofern alternativlos und richtig.

 

Herr Reichert erklärt, dass alle schleswig-holsteinischen Gymnasien neu gebaut werden müssten, ohne dass es auskömmliche Förderungen des Staates hierfür gebe und hierin der einzige Grund für den desolaten Neustädter Haushalt zu sehen sei. Das Betreiben der Kindergärten erfordere höhere Personalkosten, ohne dass die Kommunen entlastet würden. Er habe seinerzeit den Antrag eingebracht, gemeinsam ein großes Haus zu schaffen, aber zahlreiche Personalerhöhungen hätten die Stadt nun in eine Bredouille gebracht. Man müsse mit der anstehenden Entscheidung auch die Sanierung des Stadtbauamtes bedenken. Der hierfür von der Verwaltung genannten Kostenrahmen von 1 Mio. € sei unglaubwürdig und er gehe vielmehr von 4 Mio. € aus.

 

Frau Giszas hält Herrn Reichert vor, dass er nun auch das Anwachsen des unterzubringenden Personalkörpers als Mitgrund des Vorhabenscheiterns anführe, aber seinerzeit vehement gegen eine Realisierung des Verwaltungsneubaus auf dem Klosterhof, in dem durchaus mehr Platz gewesen wäre, gestimmt habe. Die Fraktion B‘90/GRÜNE hingegen habe sich damals auch nicht für eine kleine Lösung ausgesprochen, sondern wollte die Verwaltung vielmehr in das Bestandsgebäude der ehemaligen Stadtwerke ziehen lassen. Das meiste zugewachsene Personal stecke im Übrigen in den Kindergärten, nicht in den unterzubringenden Verwaltungsteilen. Daneben gebe es zwischenzeitlich andere Arbeitsformen, die nicht zwingend je Stelle ein Büro bedingen würden. Es gelte nun gemeinsam Lösungen herbeizuführen, die sogenannten „Satelliten“ auch in einer kleinen Variante unterbringen zu können.

 

Herr Spieckermann betont, dass er weiter Wert auf ein vernünftiges und zukunftsfähiges Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden lege. Die von Frau Giszas angeführten Arbeitsformen greifen überdies nicht zwingend bei den hier vorrangig mit Publikumsverkehr agierenden Einrichtungen, auch wenn es durchaus Stellen gebe, die für Homeoffice prädestiniert seien. In Zeiten eines hart umkämpften Beschäftigtenmarktes gelte es für die Stadtverwaltung, als Arbeitgeberin nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten.

 

Herr Greve führt zu den seinerzeitigen Rückführungen der Kreisgymnasien in die Schulträgerschaften der Gemeinden aus. Das damalige Schulbauförderungsprogramm gebe es nicht mehr. Der große Verwaltungsneubau lasse sich nicht mehr finanzieren. Der Kreis habe 100 Mio. € zur Verfügung, die politisch disponierbar wären. Das verdeutliche ein finanzielles Ungleichgewicht. Die zentrale Unterbringung der Ämter aufzugeben werde er nur ungerne zustimmen, sehe sie aber als unausweichlich an und baue auf die kommunikativen Fähigkeiten der Beschäftigten.

 


Beschluss:

1. Die Planung für den bisher beschlossenen Entwurf des großen und nur etwa zur Hälfte aus Städtebaufördermitteln förderfähigen Verwaltungsneubaues wird nach der LPH 3 beendet.

 

2. Der Bürgermeister wird aufgrund der Haushaltslage beauftragt, als kleinere Lösung den vollständig förderfähigen Ersatzneubau für das Amt 2 mit den bisherigen Planungsbüros zu planen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig