Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2955/23 Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/2900/22
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Henneberg, Selina

 

Frau Spiegel erklärt, dass die Fraktionen ihre Stellungnahmen abgegeben haben und die Verwaltung einen neuen Vorschlag vorgelegt habe.

 

Herr Dr. Böckenhauer führt aus, dass die Vorlage besser als die letzte sei. Die Anregungen der Fraktionen seien berücksichtigt worden und die Satzung sei um entsprechende Inhalte erweitert worden. Alternativ könne man darüber nachdenken, eine Sportförderrichtlinie einzuführen, wie es bei der Stadt Bad Schwartau bereits der Fall sei. Dann müsse man jedoch im Gegenzug die Zuschüsse streichen.

 

Herr Fenner erläutert, dass die Verwaltung eine überschlägige Berechnung durchgeführt habe, um überblicken zu können, welche Einnahmen die Stadt Neustadt in Holstein durch die Gebührenerhebung für die Sporthallennutzung erzielen würde. Es handle sich dabei um ca. 50.000 € Einnahmen pro Jahr. Die Mehrkosten würden sich bei dem TSV Neustadt auf ca. 18.000 € belaufen. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl des TSV Neustadt könne man die Mehrkosten durch eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um circa 1 € je Mitglied ausgleichen.

 

Frau Giszas entgegnet, dass man auch kleinere Vereine, wie beispielsweise den Neustädter Volkstanzkreis berücksichtigen müsse. Die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 12 € für den Tanzsaal des Jugendtreffs würde dazu führen, dass für das Erwachsenentraining in der Woche 48 € fällig werden würden. Der Neustädter Volkstanzkreis habe jedoch nur knapp 186 Mitglieder und könne die Kosten nicht durch die Mitglieder decken. Sie führt aus, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn alle Vereine einmal angeschrieben worden wären.

 

Herr Fenner antwortet, dass der Tanzraum preislich nicht im Verhältnis zu den anderen Räumlichkeiten stehe und dieser entsprechend aus der Gebührenordnung gestrichen werden solle und nur mit 6 € (wie ein Klassenraum) veranschlagt werden solle.

 

Frau Giszas erkundigt sich, warum in der Satzung von einer Pauschale gesprochen werde, aber in der Gebührenordnung weiterhin Zahlen stehen.

 

Herr Raloff erklärt, dass die Möglichkeit der Pauschalierung mit aufgenommen worden sei, um die Gebührenerhebung im Einzelfall flexibler gestalten zu können.

 

Frau Giszas fragt nach, was für Pauschalen angedacht seien.

 

Herr Raloff erklärt, dass über die Höhe der Pauschale im Einzelfall gesprochen werden könne und es noch keine konkreten Zahlen gebe. Es solle erstmal nur die Möglichkeit geschaffen werden, über die Spitzabrechnung hinaus Vereinbarungen mit den Nutzern treffen zu können.

 

Herr von Hörsten sagt, dass es nur fair sei, für die Nutzung der Sporthallen Gebühren zu erheben. Seiner Meinung nach sei eine Pauschalierung der Gebühren im Sinne der Verwaltung, da eine Spitzabrechnung einen zu hohen Arbeitsaufwand für die Verwaltung bedeuten würde. Er erklärt außerdem, dass es wünschenswert wäre, keinen Zuschuss mehr an den Sportring auszuzahlen.

 

Herr Reichert meldet sich zu Wort und erklärt, dass die BGN sich einig darüber sei, dass die Vereine keine Gebühren zahlen sollen, da zu befürchten sei, dass bei einer Gebührenerhebung viele Mitglieder aus dem Verein austreten würden.

 

Herr Holtfester schließt sich dem an und erläutert, dass sich die CDU ebenfalls gegen eine Gebührenerhebung für Vereine ausspricht und deshalb gegen die Vorlage stimmen werde.

 

Herr Greve erklärt, dass von der Streichung der Übungsleiterzuschüsse abzusehen sei, da sonst auch der Kreiszuschuss entfallen würde. Weiterhin spricht er sich dafür aus, dass die Auszahlung des Zuschusses an den Sportring fortgeführt werde.

 

Frau Giszas weist auf die drohende Gefahr hin, dass eine Austrittswelle auf die Vereine zurolle, wenn die Gebührenerhebung so umgesetzt werde. Die Vorlage sei zu undurchsichtig. Frau Giszas beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Stein fragt nach, was für eine Alternative in Betracht käme. Schließlich müsse man Gebühren erheben.

 

Herr Holtfester schlägt vor, die Gebührensatzung in die Haushaltskonsolidierungsrunde mitzunehmen und dort noch einmal zu thematisieren.

 

Herr Spieckermann erläutert, dass es aktuell eine hohe Kostenbelastung in allen Sporthallen und Klassenräumen gebe. Diese sei weitaus höher, als die vorgeschlagenen Gebühren. Er gibt zu bedenken, dass wenn die Satzung nicht beschlossen werde, auch die gewerblichen Nutzer keine Gebühren für z.B. die Nutzung der Aula zahlen müssten. Er weist außerdem noch einmal auf das Haushaltsdefizit in Höhe von über 3.000.000 € hin.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 21:00 bis 21:10 Uhr.

 

Frau Spiegel fasst zusammen, dass der Vorschlag gemacht worden sei, die Satzung in die Haushaltskonsolidierungsrunde mitzunehmen und stellt fest, dass weiterhin an der Satzung gearbeitet werden müsse, um eine gute Lösung finden zu können und die Satzung endgültig beschließen zu können.

 

Herr Holtfester stellt den Antrag, dass die Gebührensatzung von der Tagesordnung dieser Sitzung genommen werde und in der am darauffolgenden Tag stattfindenden Haushaltskonsolidierungsrunde erneut erörtert werden solle. Im nächsten AfgA solle die Satzung dann beschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag:

einstimmig

 


Beschluss:

Die Satzung soll in der Sitzung zur Haushaltskonsolidierung diskutiert werden und in der kommenden Sitzung des AfgA abschließend beraten werden.


Abstimmungsergebnis:

Es wird kein Beschluss gefasst. Die Vorlage wird zurückgestellt.