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Auszug - Überleitungsbilanz KiTaG  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2957/23 Überleitungsbilanz KiTaG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

 

Herr Fenner führt zur Überleitungsbilanz zum Kindertagesförderungsgesetz aus. Er berichtet, dass die Überleitungsbilanz am 16.08.2021 an das Ministerium übersandt worden sei. Im Ergebnis sei der Gemeindeanteil an der Kita-Finanzierung zwar von 48 % auf 40 % gesunken, die Gesamtkosten seien jedoch von 4.923.648 € auf 6.192.017 € gestiegen. Die Erweiterung um zwei Gruppen sei nur für einen Teil der Mehrkosten verantwortlich. Die Ziele der Kitareform seien bezüglich der Qualitätssteigerung und der Elternbeiträge in Teilen erreicht worden, jedoch sei die Reform finanziell enttäuschend für die Stadt Neustadt in Holstein. Die durch die Kitareform angestrebte Entlastung der Kommunen wurde, zumindest in Neustadt in Holstein, verfehlt.

 

Frau Spiegel stellt die Frage, ob es überhaupt Kommunen gebe, die eine Entlastung durch die Kitareform erfahren haben.

 

Herr Spieckermann antwortet, dass in der Sitzung des Städteverbandes Schleswig-Holstein deutlich wurde, dass es auch Gemeinden gebe, die durch die Reform entlastet worden seien. Viele Gemeinden seien jedoch finanziell stärker belastet worden. Folglich sei das Ziel, die Kommunen zu entlasten, zum Großteil verfehlt worden.

 

Herr Greve erkundigt sich nach dem Personenkreis von Eltern, der durch die Kitareform finanziell stärker belastet worden sei, weil Vergünstigungen weggefallen sind. Er möchte wissen, wie viele Personen negativ durch die Reform getroffen wurden.

 

Herr Fenner erläutert, dass durch den Wegfall des Krippengeldes alle Eltern im Krippenbereich (ca. 100 Eltern) eine höhere finanzielle Belastung erführen. Anm. der Verwaltung: Das Krippengeld war eine temporäre Maßnahme des Landes, die Mittel sind in die Gesamtfinanzierung des neuen KiTaG eingeflossen.

 


Beschluss:

Das vom Land für die Stadt Neustadt in Holstein erstellte Ergebnisformular der Überleitungsbilanz im Zuge der Kitareform wird zur Kenntnis genommen.