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Auszug - Informationen der Werkleitung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Dr. Jahn gliedert seinen Bericht in Aktuelles aus der Energiewirtschaft, Projekte sowie Verschiedenes. Die Zwischenberichte gibt Herr Kempe - wie gewohnt - im nichtöffentliche n Teil der Sitzung.

 

Zunächst geht er auf die aktuellen Marktpreise ein und nimmt eine Einordnung der aktuellen Lage vor. Der Beschaffungs- und Risikostrategie folgend sind die Mengen für 2023 bereits beschafft. Auch für die Folgejahre sei man längst in der Beschaffung. Insoweit treffe auch auf die Stadtwerke zu, was in den Medien diskutiert werde, nämlich das eine Weitergabe der günstigeren Marktpreise zurzeit nicht darstellbar sei. So wie die Kunden im letzten Jahr von der langfristigen Einkaufspolitik profitiert haben, so sei man nun in den nächsten Monaten und Jahren mit leicht erhöhten Preisen unterwegs, was typisch für Stadtwerke sei. Letztlich schließt er sich einer Aussage von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, an, dass es - im Vergleich zum Preisniveau Anfang 2022 - absehbar auf eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife hinauslaufe.

 

Im Folgenden macht er deutlich, dass die Energiekrise noch nicht überwunden sei. Obgleich, begünstigt durch ungewöhnlich milde Temperaturen, eine moderate Nachfrage, sehr gut gefüllte Gasspeicher, geringe Verbräuche und den fertiggestellten LNG-Terminal, die Gaspreise im Großhandel gesunken seien. Dies sei aber nur eine Momentaufnahme. Eine Versorgungssicherheitslücke für Gas bestehe aber aktuell nicht. Die Energieeinsparung 2022 im Neustädter Netz könne man noch nicht abschließend beurteilen, da die Jahresverbrauchsabrechnung erst in 1-2 Wochen abgeschlossen sei.

 

Er geht dann auf das Thema "kalkulatorische Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen" (KANU) ein. Verteilnetzbetreiber können für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 aktiviert werden, die kalkulatorischen Nutzungsdauern so wählen, dass die Anlagen bis zum 31.12.2044 vollständig kalkulatorisch abgeschrieben sind. Für Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse bedeute dies mindestens eine Halbierung der AfA-Zeiträume.

 

Letztlich berichtet er von der Einführung und dem Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung.

Die Stadtwerke sind verpflichtet, bis zum 01.05.2023 ein System zur Angriffserkennung nach § 11 Abs.1e EnWG einzuführen, zu betreiben und gegenüber dem BSI nachzuweisen. Das System solle in der Lage sein, fortwährend Bedrohungen zu identifizieren und daraus ggf. resultierende Angriffe zu vermeiden sowie für eingetretene Störungen geeignete Beseitigungsmaßnahmenbereit halten.

 

Im Anschluss an Herrn Dr. Jahn berichtet Herr Heckmann von den Entlastungspaketen der Bundesregierung. Die Stufe 1 der Entlastungspakete für Letztverbraucher "Dezemberhilfe" sei erfolgreich abgeschlossen. Herr Dr. Jahn hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie engagiert sich die Kolleginnen und Kollegen der Stadtwerke eingebracht haben und dankt allen Beteiligten von Herzen.

 

Die Stufe 2 der Entlastungspakete für Letztverbraucher, die sogenannten "Preisbremsen" seien in der Vorbereitung und Umsetzung, so Herr Heckmann weiter. Im Folgenden erläutert er die Grundlagen der Preisbremsen Strom, Gas und Wärme und zeigt mit Beispielrechnungen deren Wirkungsweise auf. Herr Dr. Jahn ergänzt, dass auch dieses Arbeitspaket wieder von einer internen Arbeitsgruppe begleitet und gesteuert wird. Er hebt hierbei nochmal die Arbeit der Kolleginnen Frau Rühlicke und Frau Schramm in der Abrechnung hervor.

 

Herr Dr. Jahn fährt mit dem Punkt "Projekte" fort und erläutert den Handlungsrahmen 2023 überblicksartig. Im Handlungsrahmen präge sich die Umsetzung der erarbeiteten Strategie aus. Er betont, dass es selbstverständlich deutlich mehr Projekte und Maßnahmen gäbe als die vorgestellten 12 Projekte, gleichwohl seien es diese, die vom Führungsteam als herausragend für die strategische Weiterentwicklung der Stadtwerke angesehen worden seien. Er ergänzt seinen Vortrag um einen Statusbericht zur Konversion des ehemaligen Stadtwerkegrundstücks.

 

Herr Dr. Jahn schließt seinen Bericht mit dem Punkt Verschiedenes ab.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 02.02.2023 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in ihrer Gänze aufgehoben. Bei den Stadtwerken gelten aktuell keine besonderen Schutzmaßnahmen mit Ausnahme der AHA+L+A Regeln.

Er verweist auf das Angebot der Stadtwerke zum Dualen Studium in der Energiewirtschaft und bittet um Werbung.

Zudem sei mit der Wiederöffnung des "Waterkant" im April nach Demontage und Wiederherstellung sämtlicher Wände, Fußböden, Dämmungen und Leitungen (Strom und Wasser) im Erdgeschoss zu rechnen.

Im Sportboothafen habe es bis zur Sitzung neun Kündigungen von Dauerliegern für die Sommersaison 2023 gegeben. Die Warteliste sei nun auch deutlich kürzer, gleichwohl immer noch umfangreich.

Als letzten Punkt unter Verschiedenes lenkt er noch einmal die Aufmerksamkeit auf die Stadtwerke Eutin, die ein Carsharing-Angebot gestartet haben.