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Auszug - Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung 11.01.2023  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann subsumiert die vorläufigen Ergebnisse des ersten Treffens des Arbeitskreises. Aus dem Konsolidierungskonzept des Jahres 2020 wurden acht Einzelmaßnahmen auf der Einnahme-, zwei auf der Ausgabenseite übernommen. 14 der seinerzeit erarbeiteten Maßnahmenfelder seien als bereits umgesetzt identifiziert worden. Die Budgetverantwortlichen innerhalb der Verwaltung würden derzeit zusammen mit der Finanzabteilung weitere Einsparungspotentiale durchleuchten. Die Informationen würden insgesamt in ein aktualisiertes Konsolidierungskonzept fließen, welches in der kommenden Sitzung am 08.02.2023 vorgelegt werden solle. Der Unterlagenversand sei für den 30.01.2023 vorgesehen.

 

Herr Greve führt an, dass in dem Arbeitsgruppentreffen ein positives Meinungsbild zur Hundesteuererhöhung deutlich geworden sei, bekundet, dass er zwischenzeitlich seinen Hundesteuerbescheid erhalten habe und fragt, ob dieses in einem Zusammenhang gesehen werden müsse.

Bürgermeister Spieckermann stellt richtig, dass das Feld Hundesteuer nicht gestrichen worden sei, aber man kein Ergebnis hierzu erarbeitet habe und damit keine Entscheidung in irgendeine Richtung getroffen worden sei. Was den ergangenen Hundesteuerbescheid angehe müsse er davon ausgehen, dass eine Veränderung stattgefunden habe, da ansonsten für wiederkehrende Abgaben keine neue Bescheidung erfolge. Er werde hier gerne in eine Einzelfallprüfung einsteigen lassen, ein Bezug zu den Konsolidierungsmaßnahmen lasse sich jedoch nicht herleiten.

 

Protokollnotiz:

Aufgrund geänderter Straßenreinigungsgebührensätze (siehe TOP 9 der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2022) sind in diesem Jahr einhergehend damit zur reinen Information auch die länger bereits unverändert geltenden Bemessungsgrundlagen der weiteren Abgaben und damit auch eine etwaige Hundesteuer den Abgabepflichtigen mitgeteilt worden.