Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Geusen-Rühle erläutert den sachlichen Hintergrund der Neufassung gemäß Vorlage. Der Stadtwerkeausschuss habe in seiner Vorberatung die Adaption der Mustersatzung auf die örtlichen Gegebenheiten anerkannt und die Vor- und Nachteile des Satzungsentwurfs abgewogen. Es sei zu erwähnen, dass gegenüber der derzeitigen Fassung nun eine leichte Ausweitung der Ausschusskompetenz, insbesondere zum Jahresabschluss, zur Ergebnisverwendung und zur Wirtschaftsplanung, vorgesehen sei. Der Stadtwerkeausschuss begrüße diese Änderungen und sei sich der gesteigerten Verantwortung der Ausschussmitglieder bewusst. Er weist abschließend darauf hin, dass die sich aus dem Beschlussvorschlag der Vorberatung ergebenden Änderungen rein redaktioneller Art seien.
Diskussion: keine
Beschluss: Der der Vorlage anliegende Satzungsentwurf erhält folgende redaktionelle Änderungen: - § 2 Abs. 2 „Gegenstand des Eigenbetriebes und seiner Hilfs- und Nebenbetriebe (…)“ - § 2 Abs. 2 g. „(…), die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben nach diesem Buchstaben notwendig sind,“ - in § 2 Abs. 2 j. werden die Wort „aber nicht ausschließlich“ gestrichen. - Die Nummerierung in § 2 beginnt mit (1) und endet mit (5) Die neu aufgestellte Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein wird mit den redaktionellen Änderungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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