Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Greve weist darauf hin, dass man heute einen Haushalt beschlossen und den Bürgermeister damit einhergehend darum gebeten habe, Ausgaben auf das gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Maß zu beschränken. Gleichwohl sei beispielsweise die Schulsozialarbeit ab 01.01.2023 positiv umschrieben worden. Diese freiwillige Aufgabe würde jedoch nicht angeschoben werden können. Er regt an, dass der Bürgermeister Entscheidungen, von denen erwartet werden könne, dass diese im Sinne der Selbstverwaltung seien, dennoch treffen solle und die Maßnahmen nicht alleine auf gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen reduziere. Der Antrag sei in diese Richtung wenig durchdacht. Auch sei die überfallartige Art der CDU-Fraktion, das Gremium mit Anträgen zu beliefern, zu missbilligen.
Herr Schmidt erinnert an die von ihm vorgetragene Begründung des Antrages. Der getroffene Beschluss sei mit der Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein abgestimmt und als rechtssicher bewertet worden. Es sei doch gerade Herr Greve, der als Stadtverordneter stets auf Rechtsnormierungen hinweise.
Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass er nach pflichtgemäßen Ermessen die Beschlusslage umsetzen werde. Er werde im Rahmen seiner Zuständigkeit über Beauftragungen entscheiden und sei dabei an Recht und Gesetz gebunden.
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