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Auszug - Sportboothafen - Änderung der Versorgungspauschale  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 2.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Seitens eines einheimischen Liegeplatznutzers wird die Erhöhung der Stromkostenpauschale für den Sportboothafen kritisiert. Mit 3 € pro m² Liegeplatzfläche läge für ihn keine Pauschale mehr vor, sondern es handele sich um eine Kalkulation der Liegeplätze. Es ergebe sich eine Erhöhung für ihn als Geringstromverbraucher von 30 auf 135 € pro Jahr. Es bestehe keine Möglichkeit, auf die Stromnutzung zur Vermeidung der Kostenpauschale zu verzichten. Er bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Verbrauchspauschalenberechnung anhand der Liegeplatzfläche; der Gesetzgeber sehe unter anderem eine Abrechnung über Zähler vor. Die Stadtwerke würden erst 2024 Zähler installieren wollen. Er richtet die Frage an die Stadtverordneten, wie der Beschluss der abweichend von rechtlichen Vorgaben erfolgenden Stromkostenpauschale gefasst werden konnte.

 

Herr Dr. Jahn erläutert, dass die bisherige Pauschalenerhebung einerseits als ungerecht wahrgenommen wurde und andererseits vor dem Hintergrund steigender Energiekosten auch nicht mehr ausreichend gewesen sei. Als Rechtsgrundlage sei ausschließlich die vertragliche Bindung mit Bezug auf Satzungsregelungen heranzuziehen - die Stadtwerke treten hier in ihrer Rolle als privatrechtlicher Hafenbetreiber, nicht jedoch als Energieversorger auf.