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Auszug - Wirtschaftsplan SWNH 2023  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2916/22 Wirtschaftsplan SWNH 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Nöhrenberg, Julia

Bericht:

Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Geusen-Rühle trägt vor, dass mit dem Planungsergebnis eine deutliche Steigerung gegenüber dem eben beschlossenen Nachtragsumfang des Vorjahres vorgelegt werde, was einem guten Ergebnis der meisten Sparten – ausgenommen dem Hafenbetrieb - zuzuschreiben sei. Der Stadtwerkeausschuss habe in seiner Vorberatung der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass mit den anstehenden Entgeltanpassungen der Hafenbetrieb seine Ergebnisverbesserungen in einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan darstellen könne. Die Bereiche Wärmeversorgung, Glasfaser und Messstellenbetrieb seien nach wie vor im technischen Aufbau und würden deshalb mit einem negativ prognotischem Defizit das Ergebnis belasten. Die Investitionsplanung verdeutliche, dass mit einem Betrag von 4,445 Mio. € Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung einen erheblichen Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 13 Mio. € hätten. Auch zeige hier der Anteil von 4 Mio. € für die Wärmeversorgung den Leistungsanteil am Auf- und Ausbau dieser Sparte auf.

 

Diskussion:

Herr Schmidt erklärt, dass das dargestellte Investitionsvolumen auch angesichts eines Zinsanstieges beachtlich sei. Der Geschäftszweig Hafenbetrieb sei seit Jahren für viele unerklärlich defizitär und damit nicht wirtschaftlich betrieben. In diesem Zusammenhang habe der Werkausschuss am 01.12.2022 eine Anpassung der Liegeentgelte für den Sportboothafen entschieden. Die in der Vorlage aufgezeigten Rahmenbedingungen, ein Defizit von über 200 T€ trotz erheblicher Investitionen und hervorragender Infrastruktur, langer Warteliste und über 70 % auswärtiger Nutzerinnen und Nutzer, veranlassten die Politik, den 10%-ige Entgelterhöhung vorsehenden Beschlussvorschlag der Stadtwerke auf 30 % anzupassen. Die in der Lokalpresse daraufhin am 10.12.2022 erfolgte Darstellung, dass diese Erhöhung politisch gefordert gewesen sei, sei ausdrücklich zu kritisieren, da sie kein gutes und konstruktives Miteinander zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung darstelle. Er stellt die Fragen, warum die Entscheidung von den Stadtwerken so gegenüber der Presse kommuniziert worden sei, warum die zum 01.04. erfolgenden Erhöhungen bereits umgehend mitgeteilt wurden und ob dieses - der Vorstellung der Stadtwerke eines guten Miteinanders entsprechend – wieder so kommunziert werden würde.

 

Herr Reichert erläutert, dass die BGN nicht für diese extreme Erhöhung gewesen sei. Die in den vergangenen Jahren erfolgten Investitionen belasten die Sparte und hätten durch sukzessive Anpassungen aufgefangen werden müssen. Zum Wirtschaftsplan ausführend, bezeichnet er das vorgesehene Umsatzvolumen in seiner 52%-igen Steigerung mit 45,7 Mio € als beachtlich. Der erhebliche Anteil entfalle hierbei auf den gestiegenen Gas- und Strompreis. Die dargestellte Investitionskulisse, vor allem im Abwasserbereich und der Wärmeversorgung, werde von der BGN begrüßt; die Fraktion werde dem Erfolgsplan zustimmen.

 

Herr Dr. Jahn nimmt Bezug auf die von Herrn Schmidt aufgeworfenen Fragestellungen und beschreibt die interne Kommunikation im Anschluss an die Stadtwerkeausschusssitzung vom 01.12.2022. Dabei habe eine möglichst sachliche und im vollem Umfang informierende Darstellung im Vordergrund der Abstimmungen gestanden und man habe sich dementsprechend mit einer Pressemitteilung an die lokale Presse gewandt. Es sei nicht das Anliegen der Stadtwerke gewesen, einen schwarzen Peter zwischen der Verwaltung, den Stadtwerken oder der Politik zu verteilen. Die ursprüngliche Ergebnisdarstellung im Wirtschaftsplanentwurf verdeutliche, dass man nach der erfolgten Erhöhung im Vorjahr, die bereits zu Unruhen geführt hätten, keinen großen Sprung in der Entgeltanpassung vornehmen wollte. Im Rahmen der Wirtschaftsplanvorberatungen am 21.11.2022 sei hingegen der Hinweis erfolgt, dass eine Vorlage zur Anpassung der Liegeplatzentgelte vom Ausschuss erwartet werde. Die Stadtwerke habe dieses aufgegriffen, eine 10%-ige Erhöhung der Liegeplatzentgelte, mit der man sich ins Marktumfeld einfüge, vorgeschlagen und dargestellt, dass mit Mehreinnahmen von 40.000 € dennoch nicht das Defizit gedeckt werden könne und man einen kontinuierlichen Anstieg der Liegeplatzentgelte anstreben müsse. Diese betriebswirtschaftliche Darstellung der Stadtwerke seien durch kommunalpolitische Argumentationen zum Hafenstandort ergänzt worden. Die getroffene Entscheidung könne er als Stadtwerkeleiter mit Blick auf das Marktumfeld weiterhin gut vertreten. Wenn mit der Presseverlautbarung nun ein einseitiger Eindruck entstanden sei, wäre dieses nicht der Ansatz der Stadtwerke gewesen und er müsse sich dafür entschuldigen.

 


Beschluss:

Dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig