Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Außerdem möchte Frau Giszas wissen, was aus dem Konzept „Barrierefreiheit“ geworden sei. In der Brückstraße komme man z.B. nicht mit einem Rollstuhl an dem Fahrrad-Geschäft vorbei, da Fahrräder den Bürgersteig blockieren. Ebenso verhalte es sich mit dem italienischen Eiscafé. Dort blockieren Tische und Stühle den Bürgersteig.
Frau Brunhöber entgegnet, dass einige Punkte aus dem Konzept bereits umgesetzt worden seien. Allerdings müsse in Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden die Arbeit an dem Konzept wiederaufgenommen werden.
Herr Spieckermann ergänzt, dass es sich um verschiedene Rechtsbereiche handele. Zum einen handele es sich um die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, die z.B. die Platzierung von Tischen und Stühlen im Außenbereich regele. Zum anderen regele die Gestaltungssatzung für die Altstadt z.B. die Gestaltung von Werbeanlagen. Eine Überprüfung der in der Genehmigung genannten Auflagen solle durch den kommunalen Ordnungsdienst erfolgen.
Protokollnotiz: VO/1688/17 Konzept zur Barrierefreiheit – hier: Zustimmung und Beschluss
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