Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Informationen der Werkleitung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Wie vereinbart fallen Informationen der Werkleitung kurz und knapp aus. Ein ausführlicher Bericht wird am 21.11.2022 erfolgen.

 

Herr Dr. Jahn erläutert unter der Überschrift Verschiedenes“, dass es Lieferengpässe bei Fällmitteln auf Kläranlagen gibt. Sogenannte Fällmittel (Aluminiumsulfat, FeClSO4) binden bei der Wasserreinigung im Abwasser gelöste Phosphate und verhindern damit, dass diese in hoher Konzentrationen in Flüsse gelangen. Ohne Fällmittel werden Abwässer mit höheren Phosphatgehalten ins Binnenwasser eingeleitet. Zahlreiche Abwasserbetriebe sind derzeit von Lieferengpässen von Chemikalien betroffen, so auch die Kläranlage in Neustadt in Holstein. FeClSO4 ist aktuell nicht lieferbar. Das Fällmittel (Aluminiumsulfat) für die Simultanfällung in der Belebung ist weiterhin lieferbar, daher wird seit Anfang September die Simultanfällung erhöht und die Nachfällung gedrosselt. Bis zum 18.10. konnte der Überwachungswert gehalten werden. Seit dem 19.10. gilt der Überwachungswert von 1,0 mg Pges/l, sodass die Nachfällung noch weiter gestreckt werden kann. Andere umliegende Kläranlagen haben inzwischen noch höhere Überwachungswerte. Sind die Vorräte am Eisen-Fällmittel FeClSO4 erschöpft, kann der Überwachungswert von 1,0 mgPges/l nicht gewährleistet werden. Kreis- und Landesbehörden sind informiert.

 

Herr Vowe fragt, ob weniger Einsatz des Fällmittels zu einer langfristigeren Einhaltung des Wertes 1,0 mg Pges/l verhelfen würde. Herr Dr. Jahn wird den Vorschlag an die Abteilung Abwasser weitergeben, um die Strategie ggf. anzupassen.

 

Ferner berichtet Herr Dr. Jahn, dass am 25.11.2021 dem Ausschuss die eventuelle Notwendigkeit vorgestellt wurde, eine 4. Reinigungsstufe in Neustadt in Holstein zu bauen. Das Ziel sei es, die Spurenstoffe (u.a. Medikamente) im Ablauf der Kläranlage zu reduzieren. Der wesentliche Nachteil der 4. Reinigungsstufe sei der erhöhte Energieaufwand, der damit verbundene Anstieg der Abwassergebühren um ca. 17% und der Wegfall des Anreizes, keine umweltschädlichen Stoffe einzuleiten. Er betont, dass keine gesetzliche Forderung bestehe und die Stadtwerke Neustadt in Holstein daher aktuell keine 4. Reinigungsstufe planen und der Wirtschaftsplan 2023 auch keine Investitionen vorsehe. Der Bau einer 4. Reinigungsstufe wird voraussichtlich um 2030 gefordert werden.

 

Abschließend stellt er die Unterbrechungen der Versorgung von eigenen Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt in Holstein in den Jahren 2019-2022 dar. In 2022 waren es nur elf Unterbrechungen der Versorgung. Der Forderungsbestand der eigenen Kunden sei ebenfalls unauffällig. Man gehe gleichwohl von deutlich steigenden Forderungsausfällen in der Zukunft aus.