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Auszug - "Keine Energiesperren bei Gas und Strom in Neustadt i.H."; Antrag der SPD-Fraktion  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2904/22 "Keine Energiesperren bei Gas und Strom in Neustadt i.H."; Antrag der SPD-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Nöhrenberg, Julia

Herr Greve erläutert den Antrag der SPD. Als Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegenüber der Ukraine lebe man derzeit in einer nicht voraussehbar gewesenen, äerst angespannten wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Besonders betroffen seien neben Industrie und Wirtschaft alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur aufgrund der exorbitant gestiegen Energiepreise, sondern auch wegen der allgemeinen hohen Preissteigerungsraten. Die dadurch zwangsweise entstehende unerwartete finanzielle Mehrbelastung könne von weiten Kreisen der Bevölkerung derzeit nicht getragen werden, ohne dadurch Gefahr zu gehen, in Notlage zu geraten. In diesem Zusammenhang sei der Antrag gestellt worden, auf welchen er im Folgenden verweist.

 

Herr Krause bekräftigt, dass es für die Inhalte des Antrages nicht relevant sei, dass die Zahlen der Abschaltungen in der Vergangenheit niedrig gewesen seien, sondern es darum ginge, dass die Gefahr bestünde, dass diese zukünftig deutlich steigen würden.

 

Herr Dr. Jahn ergänzt auf Nachfrage von Herrn Greve, dass die Liquidität weiterhin ausreichend gut ist. Im Übrigen verweist er auf seine Ausführung zur Anzahl der Unterbrechungen der Versorgung von eigenen Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt in Holstein und betont zudem, dass eine Abschaltung nur als letztes Mittel und nach einer umfangreichen Prüfung rechtmäßig sei. Als Beispiel nennt er die sogenannte pflichtige Abwendungsvereinbarung für Kunden in der Grundversorgung. Der Schutz der Kunden vor übereilter Unterbrechung der Versorgung sei von Gesetzes wegen gewahrt und es sei nicht im Interesse der Stadtwerke Neustadt in Holstein unnötige Härtefälle zu produzieren. Herr Dr. Jahn bestätigt, der Bitte nachzukommen, im kommenden Jahr den Bericht zu Versorgungsunterbrechungen fortzuführen.

 

Herr Geusen-Rühle fasst schließlich zusammen, dass der Apell achtsam, angemessen und mit sozialem Augenmaß mit Versorgungsunterbrechungen zu hantieren, bei der Werkleitung angekommen sei. Ferner sei es wichtig, die Verantwortungsbereiche zu trennen, die Anwendung des Instruments der Versorgungsunterbrechungen läge im Bereich der Werkleitung. Letztlich müsse man achtsam sein, die Stadtwerke Neustadt in Holstein selbst nicht in wirtschaftliche Bedrängnis zu bringen.

 

Herr Greve nimmt daraufhin den Antrag für die SPD-Fraktion zurück.