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Auszug - Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Di, 01.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2900/22 Neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Henneberg, Selina

Herr Fenner erläutert die Vorlage und erklärt, dass das Gemeindeprüfungsamt eine neue Satzung fordere, da die alte Satzung von 1992 sei und zwingend aktualisiert werden müsse. Er erläutert die beigefügte Kalkulation und die Begrifflichkeiten Mindestgebühr, kostendeckende Gebühr und paritätisch kostendeckende Gebühr. Des Weiteren sei die bisherige Nutzung der Sporthallen für sportliche Zwecke kostenfrei mit Ausnahme der Gogenkroghalle. Dies solle mit der neuen Satzung geändert werden, sodass die Vereine auch für die Sporthallen eine geringfügige Nutzungsgebühr zahlen sollen. Herr Fenner ergänzt, dass ab 2023 die Benutzungsgebühren umsatzsteuerpflichtig werden, da die Stadt Neustadt in Holstein mit der Raumvergabe in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft trete. Die vorgeschlagenen Gebühren würden bereits die Umsatzsteuer beinhalten.

 

Frau Spiegel entgegnet, dass bei der geplanten Gebührenerhebung eine erhebliche finanzielle Belastung auf die Vereine zukomme und fragt nach, ob das Thema mit den Vereinen besprochen wurde.

 

Herr Fenner antwortet, dass es keine konkreten Gespräche über die Höhe und den Umfang der Gebühren mit den Vereinen gegeben habe. Der Kinder- und Jugendsport bis 12 Jahre solle aber nach wie vor kostenlos bleiben.

 

Frau Giszas meldet sich zu Wort und erklärt, dass mit dem Neustädter Volkstanzkreis nicht gesprochen worden sei. Der Neustädter Volkstanzkreis könne sich Gebühren in der Höhe gar nicht leisten, weil es sich um einen viel kleineren Verein als beispielsweise den TSV Neustadt handle.

 

Herr Hansen spricht sich klar gegen eine Gebührenerhebung für die Vereine aus.

 

Herr Marggraf stimmt Herrn Hansen zu und erklärt, dass am Ende die Vereinsmitglieder die Leidtragenden seien, da eine Gebührenerhebung für die Vereine eine Beitragserhöhung für die Mitglieder zur Folge hätte. Er sei außerdem der Meinung, dass die Altersgrenze für die kostenfreie Sporthallennutzung erhöht werden müsse.

 

Herr Greve erklärt, dass eine Erhebung von Gebühren für die Vereine nicht umgesetzt werden dürfe, besonders im Hinblick auf die finanzielle Situation des TSV Neustadt. Er schlägt vor die Gebühren eher zu pauschalieren und auf eine Abrechnung über einzelne Stunden zu verzichten, da hier der Verwaltungsaufwand zu groß sei. Die Sportvereine müssten dann aber auch in Form von Sportfördermitteln unterstützt werden.

 

Frau Spiegel fragt, welche Summen denn auf die Vereine zukommen würden.

 

Herr Fenner antwortet, dass beispielsweise auf den TSV Neustadt eine Summe von circa 16.000 € im Jahr zukommen würde. Er erläutert, wie andere Gemeinden mit der Gebührenerhebung gegenüber Vereinen umgehen und stellt klar, dass die Thematik in der Satzung rechtlich sauber sein müsse. Außerdem finde er den Vorschlag von Herrn Greve sinnvoll, dass die Vereine die gezahlten Gebühren über Sportfördermittel zurückbekommen sollen.

 

Frau Spiegel entgegnet, dass Infos über Möglichkeiten der Gebührenbefreiung fehlen. Die Satzung müsse nochmal überarbeitet werden, um einen Beschluss fassen zu können.

 

Herr Spieckermann erklärt, dass man sich mit der Gebührenthematik beschäftigen müsse. Man müsse beide Seiten betrachten und die Haushaltskonsolidierung beachten. Die Fraktionen sollen sich nochmal beraten.

 

Es wird kein Beschluss gefasst.