Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Beschilderung im Ort  

 
 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rettin
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Rettin Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant "Düne 56", Rettin
Ort: Strandweg 56, 23730 Neustadt in Holstein OT Rettin

Herr Reichert teilt mit, dass an der Kreuzung Hauptstraße-Haffkampredder-Strandweg am ‘‘Hinkelstein‘‘ von Richtung Brodau kommend das Hinweisschild auf den Rettiner Strand fehle.

Weiter führt er aus, dass an der Einfahrt Schaarweg Ecke Hauptstraße das Straßenschild Schaarweg angebracht sei. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, dort ein Hinweisschild anzubringen mit der Information, dass es für Fahrräder nach Pelzerhaken gehe.

An der Ausfahrt Instenweg zur Hauptstraße solle ein Spiegel angebracht werden, sodass der Ausfahrende den oberen Straßenverlauf sowie den Fuß- und Radweg von Neustadt kommend einsehen könne.

 

Ein Bürger erläutert, dass es wichtig sei, klar definierte Beschilderungen anzubringen. So könne ein Schild mit dem Hinweis 0,5 km bis zum nächsten Ort und das Radfahrer auch Rücksicht auf die Fußgänger nehmen müssen, angebracht werden.

Herr Kloß erwähnte die Hinweisschilder an der Fischerbude in Richtung Pelzerhaken.

Es wird daraufhin angemerkt, dass die Schilder zu klein und daher nicht gut erkennbar seien.

 

Herr Spieckermann teilt mit, dass er dies nochmal ans Ordnungsamt weitergeben werde.

 

Im gleichen Zug wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Bürgersteige für Fußgänger und Radfahrer zu eng seien.

Herr Spieckermann berichtet, dass dies nach der Verkehrsschau womöglich geändert werde, sodass Radfahrer nur noch auf den Straßen fahren.

 

Protokollnotiz:

Radfahrer haben Geschwindigkeiten von 5-25km/h. Die Verkehrsschau plant voraussichtlich eine Änderung der Fahrradführung.

Ein Schild „Bitte Rücksicht nehmen“ gibt es nach Straßenverkehrsordnung nicht.

Die gegenseitige Rücksichtnahme zieht sich jedoch wie ein roter Faden durch die Straßenverkehrsordnung. Sie ist Grundvoraussetzung für das Miteinander im Verkehr und gilt immer und überall. Ein früherer Versuch, auf der Promenade mit nichtamtlichen Schildern mehr Rücksicht zu erreichen, endete damit, dass die Schilder auf Anordnung der Verkehrsbehörde zu entfernen waren.  

Es hängen bereits 6 Schilder, je 3 in einer Richtung, an den kritischen Punkten, wo erhöhtes Aufkommen an den Promenaden herrscht.