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Auszug - Tourismusservicebericht für Rettin  

 
 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rettin
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsbeirat Rettin Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant "Düne 56", Rettin
Ort: Strandweg 56, 23730 Neustadt in Holstein OT Rettin

Herr Reil begrüßt alle Anwesenden.

Ende September hatte der Tourismus-Service die Mitglieder des Ortsbeirates eingeladen um sich über die Wünsche des Ortbeirates zu informieren und sich gemeinsam auszutauschen. Der gemeinsame Austausch war ein sehr gutes und konstruktives Gespräch, wo es u.a. um den Badesteg in Rettin sowie um die Lesehalle ging.

 

Weitere Themen des Treffens waren

 

-          die Einrichtung eines Hundeauslaufes zwischen Pelzerhaken und Rettin, der leider nicht möglich ist, da hierfür geeignete Flächen für die Umsetzung fehlen.

 

-          WLan Hotspot an der Lesehalle Rettin ist vorhanden, Glasfaserkabel liegt ebenfalls am   Haus. Es wird nun beabsichtigt einen weiteren Hotspot einzurichten, möglichst im Bereich des Strandkorbvermieter Kähler. Durch die beiden Hotspots wäre eine gute Abdeckung links und rechts des Badestegs gewährleistet.

 

-          Die Umstellung der Promenadenbeleuchtung - Die Promenadenbeleuchtung ist von der Abenddämmerung bis 21 Uhr komplett eingeschaltet. In der Zeit von 21:00 bis 24:00 Uhr ist jede 2. Laterne angeschaltet. In der Zeit von 24:00 bis 04:00 Uhr ist keine Laterne angeschaltet. In der Zeit von 04:00 bis 06:00 Uhr ist jede 2. Laterne angeschaltet. In der Zeit von 06:00 bis zur Dämmerung ist jede Laterne angeschaltet.

 

 

Herr Reil informiert den Ortsbeirat und die Gäste über weitere Themen

 

-          Die Winterbeleuchtung wird es ab dem 21.11.22 wieder geben. Allerdings wird die Beleuchtungszeit wegen der Energiekrise verkürzt. Hinzu kommen auch wieder Tannenbäume entlang des Seebrückenvorplatzes.

 

-          Die Texte der Schilder des Infopfades entlang der Promenade werden in Teilen überarbeitet. Anschließend werden die Schilder neu gedruckt.

 

-          Die Strandzugangsschilder werden ebenfalls überarbeitet und neu gedruckt. Spätestens zur Hauptsaison sollen die Schilder aufgestellt sein.

 

-          Die Basketballkörbe werden mit neuen Netzten ausgestattet.

 

-          Der Mitarbeiter Daniel Krüger, der seit dieser Saison in Rettin tätigt ist und sich um die Pflege der Außenanlagen kümmert, hat viel positive Rückmeldungen erhalten und ist voraussichtlich auch nächstes Jahr in Rettin vor Ort.

 

-          Im Tourismus-Ausschuss wurde beschlossen, den Tourismusbeitrag in der Hauptsaison von 2,50 € auf 3,00 € und in der Nebensaison von 1,50 € auf 1,80 € anzuheben. Die Beitragserhöhung ergibt sich unter anderem aus den steigenden Betriebskosten. Die genannten Zahlen sind nicht willkürlich gewählt, es findet immer eine entsprechende Kalkulation statt, die dann den Beitrag vorgibt. Die Stadtverordnetenversammlung wird dies in der Sitzung am 15.12.22 beschließen.

 

-          Als letzten Punkt berichtet Herr Reil, dass diejenigen Vermieter, die bislang noch Provision erhalten haben für die Abrechnung der Meldescheine, zukünftig keine Provision mehr erhalten werden, da die Zahlung rechtlich nicht korrekt gewesen sei. Das Gemeindeprüfungsamt habe dieses angemahnt. Hier ist der Ausschuss der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, die Zahlung einer Provision zukünftig einzustellen. Eine endgültige Entscheidung wird auch hier bei der Stadtverordnetenversammlung Mitte Dezember fallen. Herr Kluvetasch wirft ein, wie das seit über 30 Jahren Praxis sein könne. Herr Reil entgegnet, dass das Gemeindeprüfungsamt vorgebe, sich an die Richtlinien zu halten.

 

Herr Kluvetasch erkundigt sich im Anschluss, ob die Möglichkeit bestehe, sich an der Gestaltung der Schilder für den Infopfad zu beteiligen. Herr Reil erklärt, dass eine Beteiligung durchaus möglich sei. Er werde sich melden.

 

Frau M. Kluvetasch stellt die Frage, was einen Tourismusbeitrag in Höhe von 3,00 € für die Hauptsaison rechtfertige. Es gebe einen Unterschied zwischen den Orten Rettin und z.B. Scharbeutz.

Herr Spieckermann teilt mit, dass die Gebührenkalkulation den Tourismusbeitrag ergeben habe. Herr K.-A. Hansen erfragt, warum keine Provision gezahlt werde, wenn doch eine Dienstleistung in Anspruch genommen werde.

Herr Reil teilt mit, dass sehr wenige Kommunen eine Provision gewährt haben. Dies sein widerrechtlich, da die Vermieter laut Satzung verpflichtet seien, die Kurabgabe einzuziehen und mit dem Tourismus-Service abzurechnen.

 

Eine Bürgerin erfragt, was die Erhöhung rechtfertige. Habe die Erhöhung eine Verringerung des Angebotes zur Folge?

Herr Spieckermann erläutert, dass die Beiträge für Neustadt, Rettin und Pelzerhaken kalkuliert werden und nicht für die einzelnen Orte gesondert. Demnach werden die Kosten in den Bereichen Infrastruktur, Strandreinigung und Marketing anfallen. Würde die Provision weiter gewährt, würde es zu einem Rechtsstreit kommen, bei dem die Stadt in der Haftung stünde.