Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau A. Kluvetasch merkt an, dass neben der Oase im Schaarweg eine neues Bauvorhaben entstehen solle. Sie bitte darum, dass die geforderten Stellplätze auf dem Grundstück gebaut werden mögen, da der Schaarweg keine weiteren parkenden Fahrzeuge verkraften kann.
Herr K.-A. Hansen teilt mit, dass in diesem Jahr der Rückschnitt der Bäume von Famila bis nach Rettin nicht erfolgt sei. Es sei sehr wichtig, dass das Lichtraumprofil erhalten bleibe, damit die Landmaschinen und die Mähdrescher die Bäume nicht beschädigen und umgekehrt.
Weiterhin wird erfragt, warum die städtischen Bäume eine Nummer erhalten haben. Herr Spieckermann antwortet, dass ein Baumkataster aufgestellt werde. Dabei werde geprüft, ob die Bäume standhaft seien. Ebenfalls würden die Kronen der Bäume überprüft.
Herr J.-P. Kluvetasch weist darauf hin, dass der Hundestrand für den Ortsteil zu klein sei. Herr Reil erläutert, dass es vor ca. 7 Jahren eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde gab. Es wurde vorgegeben, wo der Hundestrand liegen dürfe. 2 Jahre später konnte der Strandabschnitt nochmals um 50m erweitert werden, damit der Hundestrand einen Zu- und einen Abgang habe. Die UNB sei damals dem Vorschlag des Tourismus-Service gefolgt. Leider sei es richtig, das der Strandabschnitt nicht in der Breite, sondern in der Tiefe durch teilweise erhebliche Sandverluste kleiner geworden sei.
Frau A. Kluvetasch merkt an, dass am Haffkampredder am Ortausgang Richtung Brodau der Gullideckel zu tief sitze. Sie bittet um Überprüfung.
Zudem werde in Rettin wieder eine Rattenbekämpfungswoche gewünscht. Es werde um Auskunft zum rechtlichen Stand gebeten.
Protokollnotiz: Im Umnutzungsantrag und Antrag für den Neubau werden die Stellplätze alle auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Herr Mittmann wird sich den Rettiner Weg und das Lichtraumprofil der Bäume anschauen. Wenn Handlungsbedarf besteht, kann eine Fachfirma im 1. Quartal 2023 beauftragt werden. In diesem Jahr sind keine Mittel mehr vorhanden.
Der Tourismus-Service ist in regelmäßigen Gesprächen mit der UNB, einer Erweiterung des Hundestrandes würde seitens der UNB nicht zugestimmt werden (FFH-Gebiet).
Grundlage für eine Rattenbekämpfung ist die Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jeden Rattenbefall anzuzeigen und auch zu bekämpfen. Auch ist dort im § 4 die angesprochene Rattenbekämpfungswoche geregelt („Allgemeine Bekämpfung“). Demnach kann die zuständige Behörde bei erheblichem Rattenbefall in einem zusammenhängenden Teil der Gemeinde für das befallene Gebiet eine allgemeine Bekämpfung und die dazu notwendigen Maßnahmen anordnen. Grundvoraussetzung ist folglich ein erheblicher Rattenbefall. Genau an diesem mangelt es jedoch; jedenfalls ist im Laufe der letzten Monate nicht eine Meldung über einen Rattenbefall in Rettin im Ordnungsamt eingegangen. Es gibt daher keine Indikation für eine Rattenbekämpfung. Eine rein vorsorgliche Rattenbekämpfungswoche ist weder vorgesehen, noch wäre der dafür betriebene (finanzielle) Aufwand zu rechtfertigen. Hinzu kommen negative die Erfahrungen aus früheren Rattenbekämpfungswochen, die von einem großen Teil der Grundstückseigentümer völlig ignoriert wurden.
Der Gullideckel wurde überprüft und sitzt wie nach Plan. Es wurde festgestellt, dass ein Straßenablauf etwas tiefer liegt, allerdings liegt dieser direkt am Bord – hier sollte wenig oder nicht gefahren werden. Insofern wird hier nichts unternommen.
Frau A. Kluvetasch bedankte sich, dass die kaputte Bank im Schaarweg erneuert wurde.
Herr Reichert schließt die Sitzung um 21:09 Uhr.
Datum ..................................
.................................. .................................. Vorsitzende/r Protokollführer/in
Versandt am .................................. |
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