Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und gibt das Wort an den Antragsteller Herrn Dr. Böckenhauer. Herr Dr. Böckenhauer erläutert den Antrag und nimmt Bezug auf den bereits am 17.03.2021 von seiner Fraktion gestellten Antrag an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sowie an den Stadtwerkeausschuss zur Prüfung, inwieweit sich die städtischen Gebäude für eine Aufrüstung mit Solaranlagen eignen und welche Kosten dabei anfallen würden. Der Antrag wurde in den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 22.04.2021 und des Stadtwerkeausschusses am 07.06.2021 unverändert angenommen.
Der Stadtwerkeausschuss diskutiert die Notwendigkeit von Solaranlagen in der Stadt. Herr Dr. Jahn beantwortet die Frage nach Ziffer 1, inwieweit die Bauverwaltung die Stadtwerke in den Prüfungs- und Entscheidungsprozess, welche Dächer der städtischen Liegenschaften für die Aufrüstung mit Solaranlagen in Betracht kämen und welche Kosten dabei entstünden, einbezogen habe. Den Stadtwerken liegen die Unterlagen der Bauverwaltung vor, welche Dächer geeignet seien. Zurzeit kämen drei Dächer in Frage, wobei es sich bei einem dieser um den Neubau am Rathaus handele. Für die zwei weiteren Dächer würden zurzeit Kosten ermittelt, ergänzt Herr Beilfuß. Herr Dr. Jahn betont, dass er der Bauverwaltung vorgeschlagen habe, die städtischen Dächer als Stadtwerke zu pachten und einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Stadtwerke planen mithin den Strom selbst zu nutzen.
Herr Greve beantragt, in Ziffer 2b das Wort "auch" vor "als weiteres Geschäftsmodell" zu ergänzen.
Herr Krause erkundigt sich, inwieweit das Produkt "SONNEN-KLAR" der Stadtwerke von den Veränderungen betroffen sei. Herr Dr. Jahn wird sich dazu direkt mit Herrn Krause austauschen.
Der Stadtwerkeausschuss diskutiert, ob der Antragstext zu Ziffer 1 noch abgestimmt werden müsse. Der Antragsteller hält seinen Antrag aufrecht.
Der Vorsitzende stellt den vorgeänderten Antrag ziffernweise zur Abstimmung.
Beschluss:
a. ob die Stadtwerke Solaranlagen auf städtischen Gebäuden betreiben und den Solarstrom an die Stadt verkaufen könnten, b. inwieweit die Stadtwerke - auch als weiteres Geschäftsmodell - die Produktion von Solarstrom im Zusammenwirken mit privaten und gewerblichen Liegenschaftseignern forcieren könnten.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 3
Zu 2. Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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