Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bezugnehmend auf einen von der CDU-Fraktion am 12.07.2022 eingereichten Fragenkatalog führt Bürgermeister Spieckermann zum Themenfeld Energieknappheit aus. Grundsätzlich obliege im Katastrophenfall – Stichwort Wärmeräume - die Zuständigkeit dem Kreis Ostholstein als untere Katastrophenschutzbehörde. Dort gebe es in Ermangelung notwendiger Informationen der Bundes- und Landesbehörden noch keine Notfallpläne. Stadtseitig sei ein interner und erweiterter Krisenstab eingesetzt. Zur Versorgungssicherheit tauschen sich die Stadtwerke regelmäßig mit ihren Netzwerkspartnern und -verbänden aus. Bei Eintritt einer Gasmangellage seien zwei Unternehmen zur Abschaltung identifiziert worden; hier sei die Konkretisierung der Abstimmungen und Abläufe definiert bzw. in Klärung. Bei privaten Haushalten und Betrieben der Daseinsvorsorge gelte die Versorgungssicherheit. Die Stadtwerke würden eine Energiesparkampagne als Kundeninformation vorbereiten. Verwaltungsseitig sei die Belegschaft beim Aufzeigen und Durchführen von Energiesparmaßnahmen im städtischen Bereich bis hin zu den städtischen Veranstaltungen eingebunden worden.
Das Gremium tauscht sich mit teils mehrfachen Wortbeiträgen der Herren Heckel, Vowe, Dr. Böckenhauer, Spieckermann, Hansen, Greve und Frau Giszas zu Inhalten des im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu behandelnden Klimaschutzberichts, den vom Bürgermeister beispielhaft genannten Sparmaßnahmen, etwaigen bebauungsplanlichen Regelungsmöglichkeiten und zu Problemstellungen bei der Wasserver- und –entsorgung aus. Herr Hansen erkundigt sich nach dem Handlungsstand der Stadtwerke hinsichtlich der Weitergabe der kürzlich beschlossenen Gasumlage an die Kunden.
Protokollnotiz:
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