Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Weise verliest den seinerzeit einstimmig gefassten Beschluss: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 und später, nach Abschluss des Bauträgerauswahlverfahrens einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen und ein Bebauungsplan (Nr. 88) aufzustellen, wird aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben werden die weiteren Beschlüsse in dieser Sache vom 07.11.2019 und später, soweit diese nicht bereits umgesetzt sind.
2. Das ehemalige Grundstück der Stadtwerke Neustadt in Holstein am Ziegelhof ist durch die Stadt zeitnah zu sanieren. Hierzu sind Fördermittel einzuwerben.
3. Das politische Ziel einer städtebaulichen Umgestaltung des Grundstückes, die Entwicklung eines qualitätsvollen innerstädtischen Quartiers mit einer Mischung von überwiegend Wohnen (bevorzugt Wohnen für Familien mit entsprechendem familienfreundlichen Umfeld), in Ergänzung mit sozialen Einrichtungen (z.B. Kita) und eventuell einer Quartiersversorgung (Apotheke, Friseur, etc.) unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung, wird von der Stadtverordnetenversammlung unverändert bestätigt
4. Der Bürgermeister wird gebeten, die Verhandlungen mit der Norddeutsche Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft mbH einzustellen und ggf. bestehende Ersatzansprüche zu einem gütlichen Abschluss zu bringen
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