Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bürgerfragen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

Eine Einwohnerin trägt vor, dass am Uferwanderweg der Steilküste Höhe Eschenweg Richtung Neustadt in Holstein kein WC vorhanden sei. Die von da aus gesehen nächste WC-Anlage befinde sich auf Höhe der Eisdiele am Rondell. Trotz der Beschilderung, wo das nächste WC zu finden sei, verrichten sowohl Kinder als auch Erwachsene ihre Notdurft in den Büschen. Der Weg dorthin sei vielen Gästen zu weit. Da sich auch der Strandbetrieb dort ausgeweitet habe, komme es vermehrt zu Geruchsbelästigungen.

Frau Heß erläutert, dass keine freien Flächen für ein weiteres WC zur Verfügung stünden, da Rettungswege frei zu halten seien. Zusätzlich seien fehlende Abwasserleitungen ein Problem. Bei Veranstaltungen seien, da wo Menschen erwartet werden, zusätzlich Toilettenwagen im Einsatz.

Herr Bürgermeister Spieckermann führt aus, dass „Wildpinkeln“ in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt sei. Wer sich in der Öffentlichkeit erleichtere, begehe in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.

Alternative Beschilderungen würden das Problem nicht lösen. Ein weiteres Beispiel dafür seien Fußnger und Radfahrer. Auch hier entstehen Differenzen, weil sich nicht an bestehende Regeln gehalten werde.

Eine weitere Einwohnerin ergänzt, dass die letzte WC-Anlage in Neustadt in Holstein an der „Strandkiste“ zu finden sei. Wenn man von hier aus den Uferwanderweg nach Pelzerhaken nutze, befinde sich das nächste WC erst in Pelzerhaken.

Herr Bürgermeister Spieckermann erklärt das Projekt „Nette Toilette“. Als nette Toilette oder auch freundliche Toilette wird eine von Händlern oder Gastronomen zur kostenlosen öffentlichen Nutzung bereitgestellte Toilette bezeichnet. Dafür erhalten diese von der örtlichen Stadtverwaltung eine Aufwandsentschädigung. Hier käme z.B. die Gaststätte am Kiebitzberg in Frage. Die Verwaltung beschäftige sich bereits mit diesem Thema.