Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Flüchtlingskrise  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

rgermeister Spieckermann gibt ein Lagebild zur aktuellen Flüchtlingssituation. Die tatsächlichen Ströme würden in Schleswig-Holstein stark von den Prognosen abweichen. Da in den Landeseinrichtungen aktuell 2.000 von 5.000 Betten frei seien, würden die Notunterkünfte des Kreises zum 09.05.2022 abgebaut und die Erstaufnahme nebst Zuweisung auf die Kommunen ausschließlich über die Landesunterkünfte erfolgen. Die Kommunen seien dennoch ausdrücklich weiterhin aufgefordert, Wohnraum zu akquirieren um ihre Quoten zu erfüllen. Wegen der nach wie vor unsicheren Lage und der schwierigen Prognostizierung werde eine neue Quotenberechnung erarbeitet. In Neustadt in Holstein seien 360 Nicht-Ukrainer:innen in 80 Wohnungen untergebracht, mit gestrigem Stand daneben 44 Personen aus der Ukraine in den zur Verfügung stehenden 25 Objekten. Die aktuelle Kapazität läge bei 119 Betten. Die Kommunalverbände unterstützen die Forderungen, die gemeindlichen Vorhaltekosten bereits ab 01.03.2022 zu berücksichtigen. Die angekündigten Förderrichtlichtlinien für das Sonderprogramm Refugium und die familienunterstützenden Maßnahmen lägen nach wie vor nicht vor.

 

Das Gremium diskutiert kurz etwaige Lenkungsmöglichkeiten der Flüchtlingsströme und das derzeitige Missverhältnis von aktuellem Bedarf und der Prognosen. Herr Vowe bittet um eine Aufstellung der Anmietungskosten mit einer Gegenüberstellung der Erstattungen. Herr Schmidt berichtet aus der Sitzung des Kreishauptausschusses am Vortage, in der Landrat Sager klar an die Bundesebene adressiert habe, die Kosten der Kommunen komplett zu erstatten und diesbezüglich zuversichtlich gewesen sei. Der Vorsitzende schließt mit der Feststellung, dass Verwaltung und Selbstverwaltung angemessen fürsorglich agierenrden.