Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Corona; Gremiensitzungen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Erster Stadtrat Schmidt bekundet, dass verwaltungsseitig keine nennenswerten Neuerungen seit der letzten Berichterstattung durch den Bürgermeister zum Thema Corona vorlägen. Jedoch hätten sich Nachfragen zum heutigen Sitzungsformat ergeben, die angesprochen werden sollten. Er geht hierbei auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen ein, die im Rahmen der Hausrechtsausübung durch den Vorsitz bei der Einladung abzuwägen seien und verweist auf die Anwendbarkeit des Hygienekonzeptes bzw. auf die Tatsache, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes selbstverständlich freigestellt bleibe.

 

Herr Dr. Böckenhauer moniert, dass – auch wenn durch den Wegfall einer Landesverordnung Restriktionen nicht mehr gegeben seien bzw. eine Verhältnismäßigkeitsprüfung von Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes erforderlich werde – eine analog nach § 4a der Hauptsatzung beschriebene Mitwirkung der Fraktionsvorsitzenden zum April hinsichtlich der Entscheidung eben über das Tagen in Präsenzform unter den Tisch gefallen sei. Er zieht Vergleiche mit aktuell geltenden Einlassbedingungen bei Fußballspielen der 3. und 2. Bundesliga, die Impf- oder Genesenennachweise vorsähen. Seine Einwendungen werden von Herrn Greve unterstützt.

 

Der Vorsitzende begründet seine Abwägung, die heutige Sitzung ohne 3G-Regelung und in Präsenz einzuberufen mit der Möglichkeit von Klageerhebungen gegen eine Zutrittsverweigerung zu einer öffentlichen Gremiumssitzung. Regelungsanwendungen über das Hausrecht müssten aufgrund der Aufhebung sämtlicher Einschränkungen mit dem Auslaufen der Punkte in der Corona-Landesverordnung sehr wohl begründet sein.

 

Erster Stadtrat Schmidt verliest einen den kommunalen Sitzungsdienst mit Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung seit 03.04.2022 betreffenden Runderlass des Innenministeriums (ist digital als Anlage zum Niederschriftsauszug dieses Tagesordnungspunktes beigefügt) und wiederholt, dass das Treffen beschränkender Maßnahmen sorgfältig zu begründen sei. Entsprechendes gelte für die Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 35a GO für die Durchführung einer Sitzung als Videokonferenz überhaupt noch vorlägen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass der Bürgermeister sich dieses Themas zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgervorsteher nach seinem Urlaub annehmen möge.

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 21 02 Runderlass MILIG vom 06.04.2022 (660 KB)