Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann informiert über die vom Kreis prognostizierte Unterbringungsquote für Neustadt in Holstein von 237 Personen bei angenommenen 1 Mio. Unterbringungsfällen in Deutschland. Im laufenden Jahr seien bereits 40 Aufnahmen erfolgt, davon etwa 75 % aus der Ukraine. Dringlichste kommunale Aufgabe sei die Bereitstellung von Wohnraum, wobei die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger aktuell sehr groß sei. So seien nach einem ersten Aufruf 71 Wohnungsangebote eingegangen, von denen sich etwa die Hälfte als umsetzbar abzeichne. Es stünden nach erster Prüfung durch das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit sowie des unterstützend eingesetzten Sachgebietes Liegenschaften nach Vertragsabschlüssen rund 35 Wohnungen für etwa 110 Personen bereit. Hier einberechnet sei das Umwelthaus, in dem aktuell die Betreuung u.a. durch die Stadtjugendpflege und dem Kinderschutzbund sowie privaten Unterstützenden erfolge. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werde sich der Ausschuss noch mit Vergaben zur Wohnraumschaffung beschäftigen. Verwaltungsseitig sei nach wie vor ein Ziel, eine Umwidmung der Sporthallen und Schulräumlichkeiten nur als ultima ratio umzusetzen. Die Grundschule Neustädter Bucht der Stadt Neustadt in Holstein wolle ab den Osterferien in einer Ankommensgruppe DaZ-Unterricht sowie Unterricht auf ukrainisch anbieten. Bei den Kindergärten würden aktuell die Landesmaßgaben zur Gruppenerweiterung abgewartet. Ehrenamtlich Helfende und Spendenangebote würden weiterhin über den Kinderschutzbund koordiniert. Auch die Neustädter Tafel e.V. nehme Geldspenden an, das Sozialkaufhaus Sachspenden. Erste Abstimmungen zwischen den Spitzenverbänden und dem Land sehen eine Pauschalfinanzierung je geflüchtete Person vor, wobei die Leistungsgewährung aus dem Asylbewerbungsgesetz auf 3 Monate beschränkt werden solle, um anschließend die Fälle ins SGB II zu überführen. Kosten für die Notunterkünfte würden teilweise übernommen; hier seien 250 €/Platz laut Kreis Ostholstein nicht ausreichend. Man rechne mit 2,5 Mio. € an Vorhaltekosten für die Bereitstellung von Wohnraum, 5 Mio. € für die Herrichtung desselbigen sowie weiteren 1,5 Mio. € an Sonderzahlungen für niedrigschwellige Angebote zur Teilhabe. Ein zeitlicher Horizont sei nicht absehbar.
Teile des Gremiums bemängeln, teils aus persönlicher Erfahrung, dass seitens der Verwaltung keine zeitnahe Rückmeldung bei erfolgtem Wohnraumangebot gegeben werde und der Prüfungsablauf hier sensibel und priorisierend zu erfolgen habe, wenn man nicht das Risiko eingehen wolle, die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu verlieren. Den verschiedensten personellen Lösungsvorschlägen des Hauptausschusses tritt der Bürgermeister insofern entgegen, als dass innerhalb des vorhandenen Personalkörpers keine weiteren Kapazitäten für diese Aufgabe vorhanden seien und Ausschreibungen auf befristete Stellen ins Leere laufen würden. Seitens der Selbstverwaltung wird angeregt, die Wohnungsvergaben insofern über vor Ort vorhandene Freiwillige organisieren zu lassen. Bürgermeister Spieckermann verweist auf eine öffentlich-rechtliche Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Auf Nachfrage von Herrn Weber schildert Bürgermeister Spieckermann die Registrierungsabläufe der geflüchteten Personen, die sich aufgrund der unterschiedlichen Einreisemöglichkeiten ergeben sowie die behördlichen Zuständigkeiten bei den Sozialleistungen. Frau Giszas ergänzt, dass, auch wenn aktuell ein ehrenamtlicher Einsatz eines ortsansässigen Arztes erfolge, die Geflüchteten krankenversichert und niemand von der medizinischen Regelversorgung ausgeschlossen sei.
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