Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Teske referiert anhand einer Präsentation über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 34. Der B-Plan habe zweimal öffentlich ausgelegen. Die Untere Naturschutzbehörde fordert eine Fläche von 1.300 m² für die Anpflanzung von Gehölzen als Ausgleich für die verlorengehenden Grünstrukturen im Geltungsbereich des B-Planes. Andererseits sei es erstrebenswert, Orte im Innenbereich nach zu verdichten, um Flächen im Umland zu schonen. Herr Heckel verliest den folgenden Beschlussvorschlag.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 für das Gebiet „Am Brunnen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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