Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Weise erläutert die Tabelle mit den städtischen Gebäuden und ihrer Eignung für die Installation von Photovoltaik-Anlagen eingehend. Als Fazit dieser Präsentation ist festzustellen, dass auf 4 Gebäuden Photovoltaik-Anlagen bereits gebaut oder in Planung sind und bei 3 Gebäuden eine grundsätzliche Eignung vorliegt, aber die Wirtschaftlichkeit noch zu prüfen sei. Weitere 11 Gebäude sind evtl. für eine Photovoltaik-Anlage geeignet, nachdem die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion und die Wirtschaftlichkeit geprüft wurde. 24 städtische Gebäude werden als nicht geeignet angesehen, da entweder die Tragfähigkeit des Daches nicht ausreicht, eine energetische Sanierung der Gebäudehülle noch nicht erfolgt ist, Dachneigung und Himmelsrichtung ungünstig sind oder eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Als Bauherren für PV-Anlagen kommen die Stadt, die Stadtwerke oder Dritte, denen die Dachflächen zur Verfügung gestellt werden, in Frage. Da die Tabelle der städtischen Gebäude über die Eignung für Photovoltaik-Anlagen der Niederschrift beigefügt ist, wird auf die nähere Beschreibung der Präsentation verzichtet.
Diskussion: Herr Dr. Böckenhauer erinnert daran, dass dieser Antrag am 17.03.2021 an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sowie an den Stadtwerkeausschuss gerichtet wurde. Bei 14 evtl. geeigneten städtischen Gebäuden empfiehlt er einen Fachmann für die Feinjustierung hinzuzuziehen. Herr Albers bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion für die ausführliche Bewertung der städtischen Gebäude. Er gibt zu bedenken, dass Schulen im Sommer nur zur Hälfte genutzt werden und dadurch anfallende regenerative Energie nur eingeschränkt genutzt werden kann. Frau Weise erwidert, dass beim KGN Pufferspeicher eingebaut werden, um Energie zu konservieren. Frau Giszas hätte die Tabelle der Gebäude lieber früher gehabt, um das Prozedere abzukürzen. Sie berichtet weiterhin, dass das Land sehr wohl dafür sei auch an denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Herr Greve führt aus, dass das Installieren von Photovoltaik-Anlagen nicht mehr fakultativ, sondern zwingend vorgeschrieben werde. Dafür habe das Land eine Änderung des Energiewendegesetzes auf den Weg gebracht. Auch Wirtschaftlichkeit werde dann nur noch ein sekundäres Kriterium sein. Außerdem werde den Kommunen die Aufstellung von Kälte- und Wärmeplänen vorgegeben. Herr Spieckermann erwidert, dass ein Kälte- und Wärmeplan alle Energieformen beinhalte und nicht nur Photovoltaik-Anlagen. Herr Richter führt aus, dass Pufferspeicher sehr teuer seien und stattdessen die Möglichkeit bestehe, Strom im Netz zu speichern in sogenannten Cloud-Speichern. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
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